Hallo,
mir liegt ein am 23.06.2020 beantragter Pfüb mit Erlassdatum 13.07.2020 vor. Die Gebühr ist im Pfüb mit 19 % festgestellt.
Eigentlich ist das Verfahren mit Erlass beendet - also 16 %
Nun steht die Gebühr im Pfüb aber mit 19 % drin - ich tendiere also eher zu 19 %
wie seht ihr das?
16% oder 19% Pfändungsverfahren
- Anahid
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Wie bereits der DAV in seinem Leitfaden, der hier im Forum bereits verlinkt ist, angegeben hat und Du auch richtig feststellst, sind hier nur 16 % MwSt angefallen. Das Gericht hätte dies beim Erlass des PfÜB berücksichtigen müssen. Du kannst jedenfalls mit dem Mandanten nur 16 % abrechnen. Ich würde mal abwarten, ob die Pfändung überhaupt greift, bevor ich mir jetzt Gedanken machen würde, den PfüB berichtigen zu lassen o.ä.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.