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Verfasst: 21.08.2007, 15:06
von Curry
Im MB machst du die gesamten außergerichtlichen Kosten geltend mit Pauschale, je nachdem mit oder ohne USt.

Als Minderungsbetrag gibst du immer nur die halbe GG an, ohne Auslagen, ohne USt.

Verfasst: 21.08.2007, 15:16
von arcangel71
Curry hat geschrieben: Als Minderungsbetrag gibst du immer nur die halbe GG an, ohne Auslagen, ohne USt.
Also auch ohne USt. wenn Mandant NICHT vorsteuerabzugsberechtigt ist ?

Verfasst: 21.08.2007, 15:18
von Gast
Wenn Mandant zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, dann werden die Mehrwertsteuer nicht geltend gemacht


Wenn Mandant nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, dann werden die Mehrwertsteuer geltend gemacht.

In Deinem obigen Fall, musste keine Steuern geltend machen!!!!

Verfasst: 21.08.2007, 15:20
von Curry
Also auch ohne USt. wenn Mandant NICHT vorsteuerabzugsberechtigt ist ?
Der Minderungsbetrag ist nur der anzurechnende Betrag, darauf werden nie Auslagen oder USt. gerechnet, auch nicht dann, wenn Mandant nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.

Verfasst: 21.08.2007, 15:47
von arcangel71
OK, Danke Curry !

Verfasst: 21.08.2007, 16:40
von arcangel71
Das nächste Problem:

Mdt. hat Einzelfirma, die aber nicht im Handelsregister steht.

Ich habe vorgeschlagen, den Mandant als Privatperson in den MB aufzunehmen und hinter den Nachnamen in Klammern den Firmenname.

Hatte das hier gefunden:

Nur für Einzelfirma: Bitte geben Sie in Zeile 9, 10 bzw. 24, 25 die im Handelsregister eingetragene Bezeichnung mit dem Zusatz »eingetragener Kaufmann« oder »e. K.« an. Ohne Eintragung im Handelsregister beim Amtsgericht muss die Eintragung als natürliche Personen (Herr, Frau) in Zeilen 3 bis 7 bzw. 18 bis 22 erfolgen, bei Bedarf mit einem auf das Gewerbe hinweisenden Zusatz hinter dem Nachnamen.

Verfasst: 21.08.2007, 16:48
von Gast
Nimm nur den Namen des Mandanten .... sonst gibt das Monierungen ohne Ende

Verfasst: 21.08.2007, 16:51
von Curry
Ich schreib dann immer die Privatperson in den Antrag und zusätzlich noch "als Inhaber der Firma ...".

Verfasst: 22.08.2007, 08:40
von Pepsi
sag mal, habt ihr noch das alte nicht maschinelle Mahnverfahren? Gebühren werden doch gar nicht mehr im MB angegeben, das rechnet doch das Gericht aus

der Minderungsbetrag ist IMMER netto anzugeben, also die reine GEBÜHR

Verfasst: 22.08.2007, 08:41
von Curry
Aber die GG muss doch angegeben im MB, das macht das Gericht noch nicht von alleine.