Hey ihr Lieben,
blöde Frage, aber wir haben in einem einstweiligen Verfügungsverfahren einen Anwalt vertreten; im Antrag haben wir ihn als Privatperson (daher ohne Titel "Rechtsanwalt") bezeichnet, das Gericht hat daraus dann aber "Rechtsanwalt + Nachname" gemacht (warum auch immer...); im Beschluss steht also Rechtsanwalt + Vorname + Nachname des Mandanten und nun komme ich zum Punkt:
Als Rechtsanwalt ist er ja vorsteuerabzugsberechtigt...mache ich im Kostenfestsetzungsverfahren also keine Umsatzsteuer geltend?
Umsatzsteuer im KFA wenn Mandant ein Rechtsanwalt ist?
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
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Kommt auf den Anspruch an.