Re: "...zum vorsteuerabzug berechtigt."
Verfasst: 05.05.2017, 12:44
Stimmt Soenny - die Frage ist auch nicht ganz unerheblich.
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So ist es und die Gegenseite bekommt auch nie eine Rechnung, sondern höchstens eine BErechnungTorno1990 hat geschrieben:Kostenschuldner ist ja immer der Mandant.
Also bedeutet das im Umkehrschluss dass es unerheblich ist ob die Gegenseite eine Natürliche oder eine juristische Person bzw. Firma ist?
Doch die Frage ist komplett unerheblich, weil immer der Mandant Gebührenschuldner ist und sonst keiner Ob der Gegner erstattungspflichtig ist, steht doch auf einem ganz anderen Blatt Papier.Eine wie jede hat geschrieben:Stimmt Soenny - die Frage ist auch nicht ganz unerheblich.
weil ich hierdurch voll durcheinander bin, muss ich noch mal fragen:Soenny hat geschrieben:Doch die Frage ist komplett unerheblich, weil immer der Mandant Gebührenschuldner ist und sonst keiner Ob der Gegner erstattungspflichtig ist, steht doch auf einem ganz anderen Blatt Papier.Eine wie jede hat geschrieben:Stimmt Soenny - die Frage ist auch nicht ganz unerheblich.