Auslagenpauschale für Akteneinsicht Unfallsachen
Verfasst: 21.10.2016, 10:55
Hallo,
wir vertreten einige Mandanten in Unfallangelegenheiten die vorsteuerabzugsberechtigt sind. Wenn wir nur für die Auslagenpauschale in Höhe von 12,00 € vorverauslagen, muss diese doch beim Mandanten mit Mehrwertsteuer abgerechnet werden und bei der gegnerischen Versicherung netto 12,00 € angefordert werden, welche dann der Mandant netto zurückerstattet bekommt oder ? Chef will diese 12,00 € grundsätzlich der gegnerischen Versicherung in Rechnung stellen, auch wenn diese die Akte nicht angefordert hat. Mir gehts hauptsächlich um die Geltendmachung der 12,00 €, ob es richtig ist, dass diese netto in Ansatz zu birngen sind bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung bei gegebener Vorsteuerabzugsberechtigung des Mandanten.
wir vertreten einige Mandanten in Unfallangelegenheiten die vorsteuerabzugsberechtigt sind. Wenn wir nur für die Auslagenpauschale in Höhe von 12,00 € vorverauslagen, muss diese doch beim Mandanten mit Mehrwertsteuer abgerechnet werden und bei der gegnerischen Versicherung netto 12,00 € angefordert werden, welche dann der Mandant netto zurückerstattet bekommt oder ? Chef will diese 12,00 € grundsätzlich der gegnerischen Versicherung in Rechnung stellen, auch wenn diese die Akte nicht angefordert hat. Mir gehts hauptsächlich um die Geltendmachung der 12,00 €, ob es richtig ist, dass diese netto in Ansatz zu birngen sind bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung bei gegebener Vorsteuerabzugsberechtigung des Mandanten.