Vorsteuerabzug 7 % bei Journalist

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koffeinkonsumentin
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#1

04.07.2016, 11:53

Hello zusammen,

ich habe mal eine Frage zur Vorsteuerabzugsberechtigung. Unser Mandant ist Journalist und berechnet auf seine Leistungen 7 % Umsatzsteuer. Wie ist das nun, wenn wir in einer Abmahnung an die Gegenseite unsere Anwaltskosten geltend machen? Kommt gar keine Umsatzsteuer mit rein oder in Höhe von 12 %, da der Mandant nur vorsteuerabzugsberechtigt in Höhe von 7 % ist? Wenn wir später unsere Kosten berechnen, muss er ja so oder so 19 % zahlen. Aber die 12 % wären für ihn ja praktisch ein Schaden.

Hatte schon mal jemand den Fall?

Vielen Dank und LG
Steffi
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#2

04.07.2016, 14:39

Nee, sowas kenne ich nicht. Aber ich kann mir denken, dass die Vorsteuerabzugsberechtigung von 7 % gegenüber der Gegenseite berücksichtigt werden muss.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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Pepples
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#3

04.07.2016, 14:42

Hängt die Angelegenheit denn mit der beruflichen Tätigkeit des Mandanten zusammen?
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
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#4

04.07.2016, 17:12

Die Höhe der USt. spielt gar keine Rolle. Entweder ist der MA vorsteuerabzugsberechtigt oder eben nicht, was anderes gibt es nicht.

In die Berechnung an die Gegenseite kommt keine Ust., der Mandant erhält ganz normal eine KR mit USt., und zwar in Höhe von 19 % und die gibt er beim FA an und bekommt die auch erstattet.
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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koffeinkonsumentin
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#5

04.07.2016, 18:45

Hey, danke erstmal für eure Antworten. Ich bin auf zwei verschiedene Meinungen gestoßen. Wäre ja auch langweilig, wenn sich alle einig wären ;)

Schneider sagt im AnwaltKommentar RVG: "Sofern eine Vorsteuerabzugsberechtigung nur zum Teil besteht, wird die Ersatzpflicht auch nur insoweit ausgeschlossen; im Übrigen kann die Partei die Umsatzsteuer erstattet verlangen."

2 Buchhalter unabhängig voneinander gefragt meinen, dass es auf die Höhe der Vorsteuerabzugsberechtigung nicht ankommt.

Pepples: Ja, tut sie
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