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MwSt bei Geltendmachung von Ansprüchen aus VU

Verfasst: 05.03.2015, 13:22
von Alegría
Hallo ihr Lieben,

eine Frage: Wir machen in einer Verkehrsunfallsache Ansprüche geltend. Unsere Mdtin ist eine GmbH. Bei unseren RA-Kosten führe ich dann ja keine MwSt auf. Wie ist es aber bei den Rechnungen von den Werkstätten. Fordere ich die beim Gegner mit MwSt an oder muss ich diese weglassen?

Irgendwie steh ich heute voll auf dem Schlauch, ich schieb es einfach mal auf das Wetter :kopfkratz

Danke vorab schon für eure Hilfe :)

Re: MwSt bei Geltendmachung von Ansprüchen aus VU

Verfasst: 05.03.2015, 13:26
von icerose
:wink1
die GmbH ist vorsteuerabzugsberechtigt. Das heißt hier, dass grundsätzlich gar keine Ust geltend gemacht wird, solange die Rechnung an die GmbH adressiert ist.
LG

Re: MwSt bei Geltendmachung von Ansprüchen aus VU

Verfasst: 05.03.2015, 13:29
von Alegría
Ist es dann auch egal dass die Werkstatt die Rechnung mit USt ausgestellt hat? Fordere ich dann einfach die Nettobeträge bei der gegn Versicherung an?

Re: MwSt bei Geltendmachung von Ansprüchen aus VU

Verfasst: 05.03.2015, 13:45
von icerose
ja, genau so. (Die Rechnung der Werkstatt muss ja zur Korrektheit der Rechnung Ust enthalten). LG ;)

Re: MwSt bei Geltendmachung von Ansprüchen aus VU

Verfasst: 05.03.2015, 13:51
von Whoville
Wenn du eure Kosten mit der gegnerischen Versicherung abrechnest führst du keine Mehrwertsteuer aus, die muss der Mandant bezahlen. Ich würde daher die Rechnung an die Haftpflichtversicherung gleich mit Mehrwertsteuer machen und der Mandantin eine Abschrift schicken mit der Bitte, die Mehrwertsteuer an euch zu erstatten.

Re: MwSt bei Geltendmachung von Ansprüchen aus VU

Verfasst: 05.03.2015, 13:56
von sunny84
Whoville hat geschrieben:Wenn du eure Kosten mit der gegnerischen Versicherung abrechnest führst du keine Mehrwertsteuer aus, die muss der Mandant bezahlen. Ich würde daher die Rechnung an die Haftpflichtversicherung gleich mit Mehrwertsteuer machen und der Mandantin eine Abschrift schicken mit der Bitte, die Mehrwertsteuer an euch zu erstatten.
Da der Mandant Kostenschuldner ist, MUSS die Rechnung auch auf diesen ausgestellt werden. Die gegn. HV erhält eine Kopie hiervon oder eine gesonderte Kostenberechnung ohne Rechnungs-Nr.!

Re: MwSt bei Geltendmachung von Ansprüchen aus VU

Verfasst: 05.03.2015, 14:01
von Alegría
Super. Ich danke euch vielmals!!!! :thx LG