Ust. auf Auslagen wenn Mandant im Ausland sitzt
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Ich muss Reise- und Übernachtungskosten für einen Termin abrechnen. Mandant ist eine Firma und sitzt im Ausland. Ust-ID-Nr. hab ich auch. Mein Problem ist jetzt bei den Zug und Übernachtungskosten. Soweit ich weiß, werden diese trotzdem mit Steuer abgerechnet. Aber wie mache ich das mit den Übernachtungskosten. Auf diese haben wir nur 7% MwSt. bezahlt. Berechne ich sie in diesem Fall auch nur mit 7 % weiter oder muss ich auch wenn der Mandant im Ausland sitzt diese mit 19% hochrechnen? Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen.
- Anahid
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Ich würde die Beträge einfach brutto in die Rechnung aufnehmen und die Belege der Rechnung beifügen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.