HalliHallo,
folgender Sachverhalt: Ich mache gerade eine Rechnung an den Mandanten. Wegen der Entfernung hat sich unser RA ein Zimmer genommen und am Gerichtsort übernachtet. Rechnung ist ausgeschrieben wie folgt:
Übernachtung Einzelz. ohne Frühstück 61,00 EUR
Frühstück Hausgast 5,00 EUR
Steuerausweis:
61,00 EUR 7 %
5,00 EUR 19 %
Frage 1: Würdet ihr die Frühstückskosten dem Mandanten auf die Rechnung setzen? (ich würde eher nein sagen)
Frage 2: Die Übernachtungskosten habe ich in das Kostenblatt eingebucht mit 7 %. Wenn ich nun die Rechnung mache, rechnet es mir die Übernachtung bei Reisekosten rein und rechnet zzgl. 19 %. Wieso? Im Kostenblatt stehen 7 % als Steuer.
Steuer Übernachtung RA bei Termin
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1. Frühstück ist abzuziehen. Essen muss der RA überall, und die Kosten dafür sollten von der Abwesenheitspauschale mit gedeckt sein.
2. Alle Auslagen, die an den Mandanten weiterberechnet werden, sind mit 19% USt zu belegen. Ist ebenso bei Nahverkehr-Reisekosten, die auch nur 7% enthalten.
2. Alle Auslagen, die an den Mandanten weiterberechnet werden, sind mit 19% USt zu belegen. Ist ebenso bei Nahverkehr-Reisekosten, die auch nur 7% enthalten.
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Danke für die schnelle Antwort, mit was kann ich die 19 % belegen? Gibt es da einen §? oder eine Fundstelle?Adora Belle hat geschrieben:1. Frühstück ist abzuziehen. Essen muss der RA überall, und die Kosten dafür sollten von der Abwesenheitspauschale mit gedeckt sein.
2. Alle Auslagen, die an den Mandanten weiterberechnet werden, sind mit 19% USt zu belegen. Ist ebenso bei Nahverkehr-Reisekosten, die auch nur 7% enthalten.
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Umsatzsteuer-Anwendungserlass, Abschnitt 3.10. Absatz 5) - kurz gesagt "Die Nebenleistung teilt das Schicksal der Hauptleistung."
Hauptleistung ist hier die rechtliche Interessenvertretung, die grundsätzlich mit 19% zu versteuern ist, in deren Rahmen als Nebenleistung die Hotelkosten angefallen sind.
Den aktuellen Umsatzsteuer-Anwendungserlass kann man z. B. auf der Seite des Bundesministeriums für Finanzen einsehen, die entsprechende Passage findet sich dort auf Seite 92.
Hauptleistung ist hier die rechtliche Interessenvertretung, die grundsätzlich mit 19% zu versteuern ist, in deren Rahmen als Nebenleistung die Hotelkosten angefallen sind.
Den aktuellen Umsatzsteuer-Anwendungserlass kann man z. B. auf der Seite des Bundesministeriums für Finanzen einsehen, die entsprechende Passage findet sich dort auf Seite 92.
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HalliHallo, ich müsste hier nochmals kurz nachhaken:
Also, Auslagen mit einem anderen Steuersatz (z. B. 7 Prozent)
Ich rechne erst die 7 Prozent weg und dann später 19 % drauf? Richtig so?
Also, Auslagen mit einem anderen Steuersatz (z. B. 7 Prozent)
Ich rechne erst die 7 Prozent weg und dann später 19 % drauf? Richtig so?
- Adora Belle
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Richtig.