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Re: Anwalt in eigener Sache

Verfasst: 09.12.2015, 10:44
von AliceImWunderland
Geniesserin hat geschrieben:
Ich greif das Thema nochmal auf und führe es etwas weiter.

Die Rechnung über die Hauptsache ist mit USt. durch § 11 RVG tituliert worden. Nach zwei Vollstreckungsversuchen (Gebühren hierfür netto) zahlt der Schuldner die Gesamtforderung.
Schreibt ihr jetzt für die Vollstreckung noch eine Rechnung, ausgestellt auf die Kanzlei und wenn ja, wie macht ihr das mit der von der Kanzlei zu tragenden USt.?
Ich greife das Thema jetzt auch mal auf:
Schreibt Ihr die Rechnung an die eigene Kanzlei als Adressat, oder wie handhabt Ihr das?

Re: Anwalt in eigener Sache

Verfasst: 09.12.2015, 10:56
von alraune
Siehe Post #19 von Adora Belle: Das ist ein "nicht steuerbarer Innenumsatz" (an sich selbst kann man keine Rechnungen schreiben).

Ich mach mal kurz Copy and Paste:

1. Begriff: Umsätze zwischen Teilen ein und desselben umsatzsteuerlichen Unternehmens, v.a. zwischen Abteilungen und/oder Betrieben derselben Person oder zwischen verschiedenen Personen, die gemeinsam einen Organkreis bilden.

2. Umsatzsteuerliche Behandlung (Grundsatz): Innenumsätze können, da zumindest aus umsatzsteuerlicher Sicht keine Leistung an eine andere Person vorliegt, niemals steuerbar sein.

Re: Anwalt in eigener Sache

Verfasst: 09.12.2015, 11:01
von Anahid
AliceImWunderland hat geschrieben:
Schreibt Ihr die Rechnung an die eigene Kanzlei als Adressat, oder wie handhabt Ihr das?
Ich schreibe keine Rechnung. Ich buche den entsprechenden Gebührenbetrag für z.B. einen PfÜB mit 0 % MwSt ins Mandantenkonto ein.

Re: Anwalt in eigener Sache

Verfasst: 09.12.2015, 11:05
von Dany1981
So mach ich das auch Anahid. :mrgreen:

Re: Anwalt in eigener Sache

Verfasst: 09.12.2015, 11:55
von AliceImWunderland
Wieder was gelernt. :thx