In diesen Bereich gehören alle Beiträge und Fragen, die mit Mehrwertsteuer / Mehrwertsteuererhöhung etc. zu tun haben.
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Steffikautz
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#1
09.07.2007, 11:46
Ich brauche schon wieder eure Hilfe, ich bekomme es einfach nicht in den Kopf mit der doofen Mehrwertsteueränderung
Ich habe hier ne Sache, in der 2006 außergerichtlich korrespondiert wurde, dass hat 2006 die Gegenseite Klage erhoben und 2007 wurde die AKte dann erledigt. Rechne ich jetzt einen Teil mit 16 % ab und den anderen mit 19 %?
![Frage :?:](./images/smilies/icon_question.gif)
Will dem Mandanten so ungern zwei Rechnungen schicken, und bin mir dann auch nicht so sicher wegen der Anrechnung der 2300 auf die 3100.
Hoffe ihr könnt mir nen Rat geben, danke!!
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StineP
#2
09.07.2007, 11:51
Außergerichtlich: 16 % - weil die außergerichtliche Tätigkeit 2006 abgeschlossen wurde.
Das gerichtliche Verfahren wurde 2007 beendet (es ist völlig Bockwurst, wann die KLage erhoben wurde, wichtig ist das Urteil) .- also 19 %
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vega
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#3
09.07.2007, 11:51
Also bei uns ist es so, dass alle Akten, die 2007 abgeschlossen werden mit 19 % sind und alle davor mi 16 % abgerechnet werden.
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Silke8686
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#4
27.07.2007, 19:34
also ich würde auch sagen außergerichtlich 16 % und gerichtlich 19 %
es ist immer der zeitpunkt maßgebend, wann die angelegenheit beendet wurde...
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13
- NORTHERN DINO
![NORTHERN DINO NORTHERN DINO](./images/ranks/din_o.gif)
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...ist hier unabkömmlich !
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momo
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#6
27.07.2007, 19:43
Du rechnes die außergerichtliche Tätigkeit mit 16 % ab und den gerichtlichen mit 19 %. Wenn du dann die Anrechnung machst, spielt es ja keine Rolle, weil du die 16 % ja schon berechnet hast, d. h. du ziehst einfach 0,65 ab, die Mehrwertsteuer ist ja incl. Hoffe du kommst klar
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Silvia
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#7
27.07.2007, 19:44
Hallo,
Es müssen zwei Rechnungen erstellt werden wegen des unterschiedlichen Mehrwertsteuersatzes:
1. Rechnung:
1,3 Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG
Auslagen
16 % Mwst
2. Rechnung:
1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG
- 0,65 Anrechnung Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG
Auslagen
19 % Mwst
Liebe Grüße
Silvia