USt. auf EMA-Kosten etc.

In diesen Bereich gehören alle Beiträge und Fragen, die mit Mehrwertsteuer / Mehrwertsteuererhöhung etc. zu tun haben.
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stein
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#81

29.10.2007, 10:20

Danke sehr !!!
Dann mache ich das mal sofort.
Und ab jetzt so, wie ihr es geschrieben habt, oben im Briefkopf die Adresse des Mandanten angeben.
[img]http://www.cosgan.de/images/more/bigs/c015.gif[/img]
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Pepsi
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#82

30.10.2007, 14:33

noch einmal zum mitschreiben, NUR DER AUFTRAGGEBER bekommt ne Rechnung mit RgNr, nicht RS etc..

@Kimmy: wir vergeben der EInfachheit halber immer RgNrn.
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ellimorelli
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#83

14.01.2011, 21:40

nachdem ich mir nun alle Beiträge durchgelesen habe bin ich mir weiterhin unsicher, wann und wo die USt nun dem Mdt. in Rechnung gestellt werden muss und wo und wann nicht. Sicher bin ich mir nur bei den Gerichtskosten.
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Pepsi
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#84

15.01.2011, 10:29

also ich habe jetzt nich den ganzen Thread nochmal gelesen, schließlich ist das 3 Jahre her..

nochmal zum mitschreiben:

ohne USt.:
GVZ Kosten
GK Kosten
EMA die per Post angefordert wurden

mit USt:
EMA Kosten aus Online Verfahren (RA-Micro, Supercheck o.ä.)
Handelsregisterauszüge online
und alles was sonst online veranlasst wird, z.B. beim Notar die Grundbucheinsichten etc.

streiten tun sich die Geister m.W.n. weiterhin bei den 12 € für Ermittlungsakten
im jetzigen Büro rechnen wir das mit USt. ab, im vorigen Büro habe ich es ohne gemacht (hier muss der Steuerberater gefragt werden, der entscheidet)

so ich hoffe ich habe nichts vergessen
Jara
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#85

15.01.2011, 11:26

Wir berechnen EMA immer mit Mehrwertsteuer an den Mandanten weiter.

Ansonsten sehe ich das genauso wie Pepsi!
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Pepsi
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#86

15.01.2011, 16:12

Begründung?
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#87

15.01.2011, 18:49

Die Einwohnermeldeamtsauskünfte werden immer in unserem Namen gestellt und die Rechnungen lauten auf "RA-Kanzlei xy", daher sind wir der Meinung, dass diese mit Umsatzsteuer weiter zu berechnen sind. Ich habe auch im "Juristischen Büro" einen Artikel zu dieser Meinung gelesen, kann
im Büro gerne mal nachsehen ob ich den nächste Woche finde!

Ich sehe auch keinen Unterschied (in unserem Büro) zwischen den online angefragten und den per Post angefragten!
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Soenny
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#88

15.01.2011, 18:56

Ich sehe auch keinen Unterschied (in unserem Büro) zwischen den online angefragten und den per Post angefragten!
Dann guck noch mal genau :wink: Auf den Rechnungen von Supercheck pp. ist in der Regel die USt. ausgewiesen, in den Rechnungen der Meldeämter nicht.
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#89

15.01.2011, 20:04

erstens das und zweitens ist es wohl ein Unterschied.. die Online gestellten Auskünfte könnt nur ihr stellen, da ihr den Zugang habt, der Mdt nicht

ok das die Rg auf euch leutet ist natürlich ein Argument, aber ich halte das trotzdem für quatsch, genauso wie ich die Auslagenpauschale für quatsch halte die mit USt. zu berechnen, muss es aber trotzdem machen, weil das der StB so angeordnet hat und was der sagt wird gemacht.. ;-)
Jara
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#90

15.01.2011, 20:14

Ja klar, den Unterschied sehe ich natürlich auch!

Aber darum geht es ja gar nicht bei der Frage ob EMA-Auskünfte mit Umsatzsteuer an den Mandanten weiterberechnet werden oder ohne!

Bei der Frage geht es ja einzig und allein darum, ob es eine Leistung des Rechtsanwaltes ist, die er weiterberechnet oder ob er Kosten verauslagt. Also auch um die Frage wer Kostenschuldner ist!
Bei Gerichtskosten ist ja klar, da bekanntlich immer die Partei Kostenschuldner ist. Und der Rechtsanwalt leistet ja auch nichts.

Aber bei der Einholung einer Einwohnermeldeamtsauskunft sieht die Sache anders aus!
Erstens wird die Rechnung an den Rechtsanwalt adressiert und zweitens ist es sowieso eben eine Leistung die der Rechtsanwalt für den Mandanten erbracht hat.

Ich gucke im Büro mal nach dem Artikel und gebe den durch, hoffe ich finde ihn!

Habe nachdem ich mir das alles überlegt hatte die Fragen mit dem Steuerberaterbüro durchgesprochen und wir sind zu obigem Ergebnis gekommen! Mache das nun schon einige Jahre so.
Es ist ein Thema zu dem es übrigens verschiedene Auffassungen gibt! :D

@Pepsi:
Meinst du die Auslagenpauschale nach 7002???
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