USt. auf EMA-Kosten etc.

In diesen Bereich gehören alle Beiträge und Fragen, die mit Mehrwertsteuer / Mehrwertsteuererhöhung etc. zu tun haben.
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NORTHERN DINO
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#1

22.06.2007, 23:15

Aus einem anderen Forum:

Die Gebühren für eine EMA ergeben sich aus einer öffentlich-rechtlichen Gebührenordnung. In dieser steht, wer der Kostenschuldner der Gebühr ist, nämlich der, der die Anfrage stellt. Das dürfte der Anwalt sein. Daher müssen diese Gebühren mit Umsatzsteuer weiterberechnet werden, selbst dann, wenn sie keine Umsatzsteuer enthalten. In der RaFaz des Deubner-Verlages in der Ausgabe Mai 2007 gibt es dazu einen schönen Beitrag mit Fundstellen.

Hat jemand rein zufällig den fett gedruckten Beitrag zur Verfügung?
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wifey
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#2

22.06.2007, 23:21

Kann mir das jemand so erklären, dass ich darin nen Sinn sehe??? :schock
Viele Grüße

ich
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#3

22.06.2007, 23:53

wifey hat geschrieben:Kann mir das jemand so erklären, dass ich darin nen Sinn sehe??? :schock
Auf diese Wirkung hoffe ich nach der Lektüre des genannten Beitrags... :roll:

schXXX Steuerrecht!
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#4

23.06.2007, 08:06

Hallo Ihr!

Ich bin auf das Thema auch schon gekommen, obwohl ich eigentlich nur wissen wollte, wie man eine EMA bucht, die vom RA Recherchecenter mit USt in Rechnung gestellt wird. Pepsi hat mich dann auf das e-learning mit Frau Georghe gebracht und da war ich auch ganz erstaunt, dass das auch für die Aktenversendungspauschale gilt, wo man gar keine USt. zahlt.

Ich versuch mal, auf den Beitrag zu verlinken:

http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=63 ... sc&start=0

Hm, ich krieg's jetzt nicht anders hin, obwohl meine Cousine mich letztens Supercompiwoman genannt hat, weil ich das erste Mal ein Foto per e-mail verschickt hab. :shock: Ich hoffe, das klappt. Ach ja, die RAFaz hab ich im Büro, müssten alle haben, die RA-Micro haben, da ist sogar ein Artikel von Frau Georghe drin, wie man das in RA-Micro bucht.
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GabiP.
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#5

23.06.2007, 10:39

Hallo 13! Das ganze "Theater" kommt aus diesem Aufsatz:

Vorsicht Falle : Umsatzsteuerprobleme der etwas anderen Art
Schons, Herbert P.. - In: Anwaltsgebühren spezial. - Bonn : Dt. Anwaltverl. & Inst. d. Anwaltschaft GmbH, ISSN 0942-590X (2007), 3, S. 109-110

Leider hab ich den auch (noch) nicht, versuche aber gerade ihn irgendwoher zu bekommen.

Herr Schons ist der Auffassung, dass Anwälte ALLE Rechnungen die sie verauslagen, also auch EMA, Gerichtsvollzieherkosten, Gerichtskosten usw. die an den Anwalt gerichtet sind vom Anwaltskonto abgehen ohne dass Mdt. die vorverauslagt hat VERSTEUERT werden müssen.

Das Thema wurde bei uns schon im Rechtsfachwirtkurs heiß diskutiert. :twisted:
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#6

23.06.2007, 10:51

siehe auch, dort seite 16 + 17 der Aufsatz, das Fazit dürfte alle GV´s in Zukunft "freuen"

http://www.rechtsanwaltskammer-muenchen ... _II-07.pdf
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#7

23.06.2007, 12:31

GabiP. hat geschrieben:siehe auch, dort seite 16 + 17 der Aufsatz, das Fazit dürfte alle GV´s in Zukunft "freuen"

http://www.rechtsanwaltskammer-muenchen ... _II-07.pdf
Thank you very much! Die Seiten 16-17 habe ich mir gekrallt. Auf die Weiterentwicklung zu diesem Thema bin ich mal gespannt.
Zuletzt geändert von 13 am 24.06.2007, 12:26, insgesamt 1-mal geändert.
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Andreas

#8

24.06.2007, 11:51

Das könnte ja brandheiß und gefährlich werden, danke für diese Info!

Werde ich gleich mal am Montag in der Kanzlei thematisieren.
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#9

24.06.2007, 12:31

Das Thema habe ich in meinem Berufsforum auch angesprochen. Ausnahmsweise als Ergänzung zum hiesigen Thread:
http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?t=17179
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#10

24.06.2007, 13:33

Ich habe den link gelesen:

http://www.rechtsanwaltskammer-muenchen ... _II-07.pdf

Angesprochen wurde dort auch, dass Verfahren die in 2006 begonnen, aber in 2007 erst abgeschlossen werden mit 19% Umsatzsteuer berechnet werden. Gilt das auch für Mahnverfahren?
Dann nur für den Auftraggeber (Mandanten)? Oder auch für den Antragsgegner (Erstattung)?
Ich bin diese Woche in einem Mahnbescheid darüber gestolpert. Wir haben in 2006 Mahnbescheid beantragt und erlassen. Vb wurde in 2007 erlassen. Mahnbescheidsgebühr wurde mit 16 % und Vbgebühr mit 19 % vom Amtsgericht Hagen berechnet.
Jetzt blicke ich gar nicht mehr durch. Dann wäre diese Regelung doch auch auf Klageverfahren anzuwenden, oder?
Hat einer eine Idee?
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