Arztattestkosten gegenüber gegn. Versicherung abrechnen

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Sonnenkind
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#11

04.03.2014, 16:46

@Pepples: Jetzt muss ich doch noch einmal nachfragen. Teilweise bezahlen dann unsere Mandanten die Atteste. Diese bezahlten Rechnungen dürfte ich dann aber schon als Schadensersatz geltend machen?
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Pepples
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#12

04.03.2014, 16:59

Sonnenkind hat geschrieben:@Pepples: Jetzt muss ich doch noch einmal nachfragen. Teilweise bezahlen dann unsere Mandanten die Atteste. Diese bezahlten Rechnungen dürfte ich dann aber schon als Schadensersatz geltend machen?
Du meinst jetzt, dass sie euch den Betrag zahlen oder direkt an den Arzt? Als Schadensersatz würde ich das dann wohl nur nehmen, wenn sie das unmittelbar beim Arzt selber bezahlen.
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Andy66
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#13

05.03.2014, 16:30

Hallo Ihr Lieben,

wir machen es immer so, dass wir den Arzt bitten, die Liquidation auf den Mandanten auszustellen und an uns zu versenden. Dann ist das für uns kein steuerbarer Umsatz (was es wäre, wenn die Rechnung auf uns ausgestellt gewesen wäre). Die Kosten des Arztberichts sind dann Teil des Schadensersatzes und erhöhen den Gegenstandswert.

Außerdem fällt für ärztliche Tätigkeiten keine USt an (nur für Tierärzte). Also dürfte auf der Liquidation keine USt ausgewiesen sein.

Viele Grüße, Andy
Erfahrung ist das, was man bekommt, wenn man das was man will nicht kriegt
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