Arztattestkosten gegenüber gegn. Versicherung abrechnen

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Christian2014
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#1

04.03.2014, 09:41

Ein liebes Hallo,

wir hatten bisher die Arztattestkosten im Anspruchschreiben beziffert und gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend gemacht, ohne auf die enthaltene Mehrwertsteuer einzugehen.

Eine Kollegin war nun bei einem Seminar und meinte, dass wir das immer falsch machen. Wir müssten beachten, ob in der Arztattestrechnung die Mehrwertsteuer enthalten ist oder nicht. Einen konkreten Lösungsvorschlag hat sie uns nicht gegeben. Nun stehen wir etwas dumm da.

Wie handhabt Ihr das?

Ganz lieben Dank im Voraus!!

LG
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Pepples
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#2

04.03.2014, 09:46

Ist das Attest in Eurem Auftrag erstellt worden?
Wenn der Mdt sich selber gekümmert und auch die Attestgebühr bezahlt ist, ist die enthaltene Mwst für Euch steuerrechtlich vollkommen egal.
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#3

04.03.2014, 09:50

Hallo Pepples,

wir fordern meistens die Atteste an.

LG
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Pepples
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#4

04.03.2014, 09:57

Warum macht man denn sowas? Wär mir viel zu riskant nachher auf den Kosten sitzen zu bleiben. Zumal in Unfallsachen die Versicherungen selber Atteste anfordern. :pfeif

Also in dem Fall ist das dann natürlich keine Schadensersatzposition des Mandanten, sondern gehört in Eure Kostenrechnung und dann ist die enthaltene Mwst auch auszuweisen.
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#5

04.03.2014, 10:06

Die werte Mandantschaft kriegt es oft nicht auf die Reihe, sich um die Atteste zu kümmern. Und die Atteste, die von den Versicherungen angefordert werden, enthalten oft nicht Feststellungen, die wir für die Bezifferung des Schmerzensgeldes und auch des Haushaltsführungsschadens benötigen (objektive Feststellungen, genaue Angabe Erwerbsunfähigkeit in Prozenten etc.). Daher fordern wir die Atteste an und fügen immer ein eigenes Formular mit bei.

LG
Aelizia
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#6

04.03.2014, 15:31

Ich hatte das jetzt schon, dass die gegnerische Versicherung das Attest nicht eingeholt hat sondern gebeten hat der Mandant möge das selber tun.
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#7

04.03.2014, 15:39

@pepples: Wir haben das in letzter Zeit auch öfters, dass wir die Ärzte anschreiben und um Übersendung des Attestes bitten. Viel lieber wäre es mir natürlich auch, die Versicherung würde das anfordern. Jetzt habe ich deinen Beitrag gelesen, dass dieser Betrag dann eigentlich in unsere Kostenrechnung gehört. Wir wird dies korrekt abgerechnet? Wenn z.B. das Attest 25,00 Euro kostet. Nehme ich die 25,00 Euro dann mit in die Rechnung und gebe dann noch die Umsatzsteuer drauf (so wie bei GK Akteneinsicht) oder muss ich die Umsatzsteuer aus den 25,00 Euro herausrechnen? Bin für jeden Tip dankbar, nachdem ich es früher auch immer über die Versicherung angefordert habe. Dass wir die Atteste anfordern ist leider auch neu für mich. Deshalb möchte ich es dann auch korrekt abrechnen.
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#8

04.03.2014, 15:47

Aelizia hat geschrieben:Ich hatte das jetzt schon, dass die gegnerische Versicherung das Attest nicht eingeholt hat sondern gebeten hat der Mandant möge das selber tun.
Das passiert in aller Regel aber nur dann, wenn es "Bagatellverletzungen" sind oder der Arzt sich um ums Verrecken nicht rührt. :wink:

@Sonnenkind:
Ich würde diese Kosten wie alle anderen Auslagen auch behandeln. Honorarauslagen dürften es m.E. nicht sein, da der Mdt dies ja theoretisch auch selber tun könne. Also würde ich die Mwst herausrechnen wie z.B. auch bei Taxikosten und den Nettobetrag als Auslage ansetzen.
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#9

04.03.2014, 16:05

Danke! :wink1
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#10

04.03.2014, 16:19

Von mir bzw. uns auch ein Dankeschön! Wir sehen klarer!!!

LG
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