Vorsteuerabzug

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mia23
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#1

04.09.2013, 16:09

Hallo,

unser Mandant ist Beklagter, verklagt als Privatmann, er hat aber eine Firma. Muss ich dann bei der Kostenfestsetzung Umsatzsteuer mit geltend machen oder nicht? Im Voraus schon mal besten Dank für Eure Antworten.

LG
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niva
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#2

04.09.2013, 16:17

wurde er als Privatperson verklagt oder als Inhaber der Firma?
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Soenny
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#3

04.09.2013, 18:22

unser Mandant ist Beklagter, verklagt als Privatmann,
Also nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, in dieser Konstellation ;)
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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niva
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#4

05.09.2013, 08:28

:oops: irgendwie hab ich das überlesen. :pfeif

dann natürlich keine Vorsteuerabzugsberechtigung.
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