Keine Mehrwertsteuer, da vorsteuerabzugsberechtigt
- Adora Belle
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Naja, die Aufgaben fragen ja im ersten Fall danach, was die Gegenseite erstatten muss - in dem Fall keine USt, obwohl der Mandant natürlich USt zahlt, und im zweiten Fall danach, was die Mandanten zahlen müssen - sowieso immer USt. Möglicherweise ist die Aufgabenstellung einfach nur etwas verwirrend.
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Ich stehe gerade auch völlig auf dem Schlauch.... wie ist es bei Mandanten die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind und wir beauftragt wurden, gegen den Gegner ZV einzuleiten?
Wenn z.B. ein ZV-Auftrag erstellt wird, dann bucht RA-Micro für den Autrag selbst die Gebühr immer MIT Mehrwertsteuer ins Foko, obwohl der Mandant zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Ist das so richtig?
Ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen...
Wenn z.B. ein ZV-Auftrag erstellt wird, dann bucht RA-Micro für den Autrag selbst die Gebühr immer MIT Mehrwertsteuer ins Foko, obwohl der Mandant zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Ist das so richtig?
Ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen...
- Liesel
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Nein, ist es nicht. Ich gehe mal davon aus, daß die Vorsteuerabzugsberechtigung der Mandantschaft bei der Aktenanlage nicht beachtet wurde.
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Doch, das Häckchen wurde bei der Aktenanlage gesetzt, daher verstehe ich das auch nicht so richtig.
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Es reicht aber nicht aus, wenn Du das Häkchen da setzt, wo Du die Adresse des Mandanten eingibst. Du musst auch nochmal ein Häkchen setzen da, wo Du den Betreff für den Mandanten eingeben kannst. Hast Du da auch eins gemacht?
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Sorry für die späte Antwort
Du hattest recht, ein Häckchen habe ich vergessen zu setzen. Danke nochmal
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