Mehrwertsteuer auf RA-Gebühren auch in eigener Sache

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Tigerle
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#1

09.07.2013, 15:13

So folgendes:

Das parkende Auto des RA wurde angefahren. Nun soll der gesamte Schaden gerichtlich geltend gemacht werden. RA möchte, dass ich die Gebühren aber Brutto nehme. Begründung: ist strittig.

Ok, ich will es aber genau wissen und mache mich auf die Suche, das einzige was ich gefunden habe, ist:


Erstattung Mehrwertsteuer auf die Prozesskosten bei Vorsteuerabzugsberechtigung

BGH Beschl. v. 25.10.05 NJW 2006, Heft 3

Im Verkehrshaftpflichtprozess ist die Mehrwertzsteuer auch dann in voller Höhe zu erstatten, wenn einer der Streitgenossen vorsteuerabzugsberechtigt ist, nicht aber die Haftpflichtversicherung, die im Innenverhältnis die gesamten Kosten zu tragen hat.


Aber so wie ich das sehe, geht es um den Beklagten und seine Haftpflicht, wenn diese gewinnen. Wie sieht es denn aus, wenn man Kläger ist, hat mir da zufällig auch jemand einen Tip ?

Ich weiß im Moment nämlich nicht, ob ich im Mahnbescheid nun Vorsteuerabzugsberechtigt angeben soll oder nicht.
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Frau Cindy
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#2

09.07.2013, 15:16

Ist das denn sein privates Fahrzeug?
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
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#3

09.07.2013, 15:27

Ansonsten habe ich hier noch ne Entscheidung gefunden. BGH vom 25.11.2004 - I ZB 16/04 -

Da steht in den Entscheidungsgründen: Wird ein RA in eigener Sache tätig, liegt kein steuerbarer Umsatz vor, wenn die Angelegenheit zu seinem beruflichen Bereich gehört.

Evtl. hilft dir das weiter.
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Stephen Jay Gould
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#4

09.07.2013, 15:42

Danke. Ich schaus mir gleich mal an.

Das Fahrzeug gehört zum Betriebsvermögen.
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