KFA zusammengeführte Verfahren bzgl. GmbH u Privatpersonen
Verfasst: 13.03.2013, 14:09
Hallo alle zusammen,
ich stehe mal wieder vor einem Problem, welches ich und mein Chef auch nicht wirklich lösen können.
Die Gegenseite hat gegen unsere Mandantschaft, welche GmbH (vorsteuerabzugsberechtigt) ist, Klage erhoben und gleichzeitig die selbe Klage nochmal gegen die enzelnen Geschäftsführer (nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt). Diese Verfahren wurden dann später zusammengeführt. Die Gegenseite muss die Kosten unserer Mandantschaft vollständig tragen. Jetzt habe ich folgendes Problem, die Verfahrensgebühr, kann ich ja noch einzeln abrechnen, sprich für die GmbH und für die Geschäftsführer einzeln. Bis hier her ist mir noch alles klar. Aber wie mache ich es bei den restlichen Gebühren? Die GmbH ist ja zum Vorsteuerabzu berechtigt, die Geschäftsführer nicht.
Mache ich jetzt den KFA drei mal?
ich stehe mal wieder vor einem Problem, welches ich und mein Chef auch nicht wirklich lösen können.
Die Gegenseite hat gegen unsere Mandantschaft, welche GmbH (vorsteuerabzugsberechtigt) ist, Klage erhoben und gleichzeitig die selbe Klage nochmal gegen die enzelnen Geschäftsführer (nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt). Diese Verfahren wurden dann später zusammengeführt. Die Gegenseite muss die Kosten unserer Mandantschaft vollständig tragen. Jetzt habe ich folgendes Problem, die Verfahrensgebühr, kann ich ja noch einzeln abrechnen, sprich für die GmbH und für die Geschäftsführer einzeln. Bis hier her ist mir noch alles klar. Aber wie mache ich es bei den restlichen Gebühren? Die GmbH ist ja zum Vorsteuerabzu berechtigt, die Geschäftsführer nicht.
Mache ich jetzt den KFA drei mal?