Seite 1 von 1

KFA zusammengeführte Verfahren bzgl. GmbH u Privatpersonen

Verfasst: 13.03.2013, 14:09
von Lilli259
Hallo alle zusammen,

ich stehe mal wieder vor einem Problem, welches ich und mein Chef auch nicht wirklich lösen können.

Die Gegenseite hat gegen unsere Mandantschaft, welche GmbH (vorsteuerabzugsberechtigt) ist, Klage erhoben und gleichzeitig die selbe Klage nochmal gegen die enzelnen Geschäftsführer (nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt). Diese Verfahren wurden dann später zusammengeführt. Die Gegenseite muss die Kosten unserer Mandantschaft vollständig tragen. Jetzt habe ich folgendes Problem, die Verfahrensgebühr, kann ich ja noch einzeln abrechnen, sprich für die GmbH und für die Geschäftsführer einzeln. Bis hier her ist mir noch alles klar. Aber wie mache ich es bei den restlichen Gebühren? Die GmbH ist ja zum Vorsteuerabzu berechtigt, die Geschäftsführer nicht.

Mache ich jetzt den KFA drei mal?

Re: KFA zusammengeführte Verfahren bzgl. GmbH u Privatperson

Verfasst: 13.03.2013, 16:35
von Frau Cindy
Ich würde den KFA ganz normal mit sämtlichen erstattungsfähigen Gebühren und Umsatzsteuer machen und drunter schreiben, wer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Die Umsatzsteuer wird dann anteilig festgesetzt.

Re: KFA zusammengeführte Verfahren bzgl. GmbH u Privatperson

Verfasst: 13.03.2013, 16:50
von 13
So isses.
Die Bekl zu 1) ist zum VSt.-Abzug berechtigt, die Bekl. zu 2) und 3) nicht.
Die anteilige Festsetzung nimmt das Gericht von sich aus vor.

Re: KFA zusammengeführte Verfahren bzgl. GmbH u Privatperson

Verfasst: 14.03.2013, 13:47
von Lilli259
Danke :)