Kostenausgleichsantrag. Kosten des Unterbevollmächtigten

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bling
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#11

20.02.2013, 10:53

Danke für deinen Tip gkutes! Aber wenn man mit zwei Kindern hintereinander im Mutterschutz war und darauf Arbeitslosigkeit plagte, kann man auch zehn Jahre verschlafen ;)...

@ Liesel: Vergleich wurde nicht im Termin geschlossen, nur schriftsätzlich..
gkutes

#12

20.02.2013, 11:07

kann man, aber sollte man nicht :wink: Nichts für ungut, aber diese Ausrede zählt nicht :mrgreen: Aber jetzt biste ja wieder hinterher.

Also wenn der Vergleich nach dem Termin geschlossen wurde, ist euch dafür die TG entstanden. Diese ist dann nun also "doppelt".
bling
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#13

20.02.2013, 12:36

merci... ich arbeite mich wirklich selbständig vor....
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