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Vorsteuerabzugsberechtigung e.V.?

Verfasst: 16.01.2013, 10:34
von bling
Guten Morgen allerseits.

Ich habe einen KFA ohne Mehrwertsteuer gemacht, da ich davon ausgegangen bin, dass unser Mandant - ein eingetragener Verein - vorsteuerabzugsberechtigt ist. Nun beschwert sich der Mandant. ich also gefragt, ob er vorsteuerabzugsberechtigt ist... er: er geht davon aus, dass er nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, weil er nie Rechnungen mit MwSt stellt.

So... jetzt habe ich einen Knoten im Kopf und bin völlig verwirrt ... Ist der nun vorsteuerabzugsberechtigt oder nicht????

Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe :)

Re: Vorsteuerabzugsberechtigung e.V.?

Verfasst: 16.01.2013, 11:10
von sansibar
Wenn er keine Mehrwertsteuer in Rechnung stellen kann, kann er auch keine Vorsteuer ziehen. Ich würde einen Nachfestsetzungsantrag über die Mehrwertsteuer auf Grund eines Büroversehens stellen.

Re: Vorsteuerabzugsberechtigung e.V.?

Verfasst: 16.01.2013, 12:19
von bling
Danke Dir. Habe das noch nie gemacht. Muss ich da was bestimmtes beachten? Der Beschluss ist schon da...

Re: Vorsteuerabzugsberechtigung e.V.?

Verfasst: 16.01.2013, 13:12
von 13
Du hast die freie Auswahl: Entweder machst Du nur den USt.-Betrag geltend oder Du lässt die gesamte Rechnung nochmal durchlaufen mit USt und unten drunter kommt dann: ...abzüglich bereits festgesetzter ... €. Dann sollte auch die USt. als Rest übrig bleiben. :wink:
Den Antrag würde ich der Deutlichkeit halber als Nachfestsetzungsantrag bezeichnen und mit einem Satz erklären, dass die ursprügliche Erklärung zur USt. nach § 104 ZPO mit Irrtum behaftet ist.

Re: Vorsteuerabzugsberechtigung e.V.?

Verfasst: 17.01.2013, 08:36
von bling
Daaaaaaankkkkeeee...

Mir wurde geholfen ;)

Re: Vorsteuerabzugsberechtigung e.V.?

Verfasst: 17.01.2013, 11:18
von 13
:huepf