Kosten der Partei versteuern?

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Pochi
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#1

16.11.2012, 09:07

Hallo,

ich hoffe, dass ich jetzt im richtigen Unterforum bin.

Ich soll für unsere Partei Fahrkostenersatz nach § 5 JVEG und Entschädigung für Zeitversäumnis nach § 20 JVEG mit in den Kostenfestsetzungsantrag nehmen.
Davon abgesehen, dass ich so schon unsicher bin wie ich das am besten mache stellt sich mir jetzt noch die Frage: Werden diese Kosten versteuert oder nicht?

Vielen Dank schonmal :D
Viele Grüße, Steffi

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#2

16.11.2012, 09:15

Nein.

Wieso bist du unsicher, wie du das machen sollst?
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#3

16.11.2012, 09:30

:thx

Ich habe das bisher noch nie gemacht - und leider auch keiner sonst hier. Ich bin dann immer etwas unsicher, ob das alles so richtig ist, wie ich es mir denke.
Viele Grüße, Steffi

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#4

16.11.2012, 09:31

Dann stell es doch mal hier ein.
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