umsatzsteuer bei kfa nach §11 rvg?

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hannah81
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#1

12.03.2007, 16:09

hi ihrs :)

ich soll nen 11er kfa gegen unsre mandantschaft beantragen, weil sie unsre rechnungen nicht bezahlt. kommt die mehrwertsteuer da jetzt mit rein oder nicht? komm da immer durcheinander, weil der rechtsanwalt ja vorsteuerabzugsberechtigt ist, aber die mehrwertsteuer ja zur rechnung an den mandanten gehört und ja auch zahlungen usw im kfa berücksichtigt werden. *verwirr*

kann man da irgendwo was drüber nachlesen?

danke schon mal für eure hilfe. :)
StineP

#2

12.03.2007, 16:17

Halt, Stopp. Du darfst das hier mit dem KFA im Prozess nicht verwechseln!!!

Wie sah denn die Originalrechnung an den Mandanten aus?? Mit oder ohne UST? Richte dich bei § 11 nur danach, alles andere ist Blödsinn und bringt dich (offensichtlich) durcheinander.

Im § 11-KFA geht es ja darum, die Kosten gegen den Mandanten festsetzen zu lassen, die ihr in eurer Kostenrechnung aufgestellt habt!!! Verstehste?? Da bleibt USt unberücksichtigt, weil die USt in der Sache ja "Kosten" sind, die ihr von dem Mdt. erhoben habt oder erheben wolltet!
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hannah81
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#3

12.03.2007, 16:18

also kommt haargenau das rein, was auch in der kostenrechnung geltend gemacht wurde? da steht die umsatzsteuer nämlich mit drin.
Gast

#4

12.03.2007, 16:27

Richtig, wenn ich Stine richtig verstanden hab. Hätt ich auch so gemacht.
StineP

#5

12.03.2007, 16:30

Ja, genau. Sonst würdest du ungerechtfertigterweise die Umsatzsteuer durch den KFB von dem Mandanten erstattet bekommen müssen, obwohl er die normalerweise (beispielsweise, wenn er gleich gezahlt hätte) nicht hätte tragen müssen.
Zuletzt geändert von StineP am 12.03.2007, 16:30, insgesamt 1-mal geändert.
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hannah81
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#6

12.03.2007, 16:30

ok danke, so hatte ich das auch noch in erinnerung, war mir aber grad net sicher. ;)
StineP

#7

12.03.2007, 16:35

Na dafür haste doch uns!!! =)
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13
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#8

12.03.2007, 16:50

Bei einem Vergütungsfestsetzungsantrag nach § 11 RVG wird die USt. immer mit angesetzt. Insoweit spielt die Vorsteuerabzugsberechtigung keine Rolle.
~ Grüßle ~
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#9

12.03.2007, 16:53

danke nochmals. ;)

noch eine klitzekleine frage...

den satz "antragsteller ist zum vorsteuerabzug (nicht) berechtigt" lass ich dann komplett weg?
StineP

#10

12.03.2007, 16:55

Eigentlich spielt der keine Rolle, richtig.

Aber an 13 mal die Frage: Woher nimmst du diese Aussage????????? Im § 11 steht das nämlich nicht drin!

Im Übrigen würde das genau dem widersprechen, was ich oben beschrieben habe. Glaube nicht, dass Hannah das jetzt hilft.
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