In diesen Bereich gehören alle Beiträge und Fragen, die mit Mehrwertsteuer / Mehrwertsteuererhöhung etc. zu tun haben.
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gkutes
#1
07.01.2009, 10:02
jetzt muss ich schon wieder nachfragen
![Traurig :(](./images/smilies/icon_sad.gif)
ich hassssse steuer....
also: ich habe ne Rechnung von 2005 habe mit zB einer Prozessgebühr, Verhandlungsgebühr und Reisekosten und Abwesenheitsgeld für die VH und nunmehr erhöht sich der Streitwert und es wird auch noch mal verhandelt.
ich mache hier jetzt also eine neue Rechnung und ziehe ja die alte Rg ab.
Ich lasse doch aber die alten Reisekosten bei der neuen Rg dann weg, oder muss ich hierauf auch die 3% nachberechnen??
Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt
![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
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secret72
#4
07.01.2009, 10:50
Ich bin der Meinung, dass die Reisekosten nicht nachbesteuert werden dürfen. Die sind damals mit 16 % angefallen und bezahlt.
Wenn Du sie rausläßt, mußt Du sie aber auch beim Abzugsbetrag rauslassen, sonst stimmt das ja nicht.
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gkutes
#5
07.01.2009, 10:53
dass ich dann nicht die komplette alte Rechnung abziehe, ist klar.
ich habe halt auch ein bisschen im kopf, dass bei einer Endabrechnung ALLES, was jemals angefallen ist, abgerechnet wird. aber mit "alles" sind wohl eher die gebühren gemeint
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secret72
#6
07.01.2009, 10:57
Ich versteh, was Du meinst.
Aber ich kann mir echt nicht vorstellen, dass die Reisekosten auch nachbesteuert werden müssen. *grübel*
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Tigra
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#7
07.01.2009, 11:00
sorry hab davon auch nicht viel ahnung... ich denke aber das es einfacher wäre nur aus der erhöhung die gebühr zu berechnen??!
sonst würde ich die rechnung komplett neu und dann auch komplett die alte abziehen also mit reisekosten usw.
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gkutes
#8
07.01.2009, 11:08
naja-ob einfacher oder nicht, ist ja leider nicht die Frage.
Der Punkt ist ja wirklich: Kann/Muss ich die gesamte Rechnung hernehmen oder Kann/Muss ich mir die Gebühren "rauspicken"
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secret72
#9
07.01.2009, 11:11
Deswegen meine Meinung - die Mehrwertsteuererhöhung nur auf die Gebühren anwenden, da die Reisekostengeschichte ja erledigt ist und zwar mit 16 %.
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Mulle21
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#10
08.01.2009, 15:17
da die Angelegenheit noch nicht abgeschlossen ist, ist auf alles 19% zu erheben. Da aber auch bei uns immer alles durcheinandergerät mache ich Trick 17, also wie folgt (Steuerberater hat es auch abgenickt)
neue Rechnung neuer Streitwert
Verhandlungsgebühr x EUR
./. bereits bezahlte Verhandlungsgebühr y EUR
Terminsgebühr x EUR
./. bereits bezahlt
= netto
+ 19%
Rechungssumme
Reisekosten führe ich erst gar nicht mehr auf.
Aber bedenke: bei einem Kostenfestsetzungsverfahren gibt es auf alles 19%. Da ich Kostenfestsetzungsbeschlüsse nie buche, sondern immer nur nach Rechnung fällt das hier nicht auf