Mehrwertsteuer bei KFA auf Reisekosten???

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dundine
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#1

02.10.2006, 08:28

Moin zusammen, habe mal wieder eine Frage:

Chef war mit Zug und Straßenbahn zu Gerichtstermin unterwegs. Auf den dortigen Fahrscheinen ist KEINE Mehrwertsteuer ausgewiesen. Beim KFA haben wir nun die Fahrkartenpreise aufgeführt und dann zusätzlich eine Mehrwertsteuer drauf geltend gemacht. Nun moniert das Gericht diese Mehrwersteuer. Wie begründe ich die GEltendmachung??? HÜLFE
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lesaga
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#2

02.10.2006, 08:54

Die Fahrpreise enthalten die Mehrwertsteuer schon, auch wenn diese auf dem Fahrschein nicht explizit ausgewiesen ist. Die Fahrkartenverkäufer oder -automaten fragen ja auch nicht: Vorsteuerabzugsberechtigt? und kassieren dann ohne MwSt. :wink:
Daher ist die Monierung berechtigt. Ich denke, da hilft keine Begründung, sondern nur Rücknahme der geltend gemachten Mehrwertsteuer.
gruß
lesaga
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dundine
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#3

02.10.2006, 09:09

problem ist, daß chef schon mehrfach solche Sachen hatte und letztlich auch die mehrwertsteuer dann bekommen hat. ich solls begründen, nur weiss halt nicht wie...
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lesaga
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#4

02.10.2006, 09:19

Hui, da muss aber einer bei Gericht dann sehr getrieft haben. :shock:
Begründung kann ich also nicht liefern, da ich die mehrfach geltend gemachte MwSt absetzen würde. Doppelt MwSt auf Fahrkarten geltend zu machen muss gut begründet werden. Berichte bitte mal, wie es aus geht.
Gast

#5

02.10.2006, 09:43

Hallo!

Also ich kannlesage nur zustimmen, die Umsatzsteuer darf von euch nicht ausgewiesen werden und muss daher vom Gericht abgesetzt werden. Die Umsatzsteuer habt ihr ja beim Kauf bereits bezahlt. Anders sieht das selbstverständlich bei den normalen Fahrkosten und beim Abwesenheitsgeld aus. Da habt ihr ja nichts gekauft, sondern ihr leistet etwas.

Das Gericht muss ziemlich d*** sein, wenn es sowas durchgehen lässt.
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Pepsi
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#6

02.10.2006, 19:55

bei mir sind das immernoch Auslagen und die werden selbstverständlich nicht besteuert...
Gast

#7

05.10.2006, 10:34

also bei mir ging es mal um Auslagen für ein Kopiergerät (5 Cent pro Kopie - nicht Kopiekosten gem. VV RVG) - da habe ich mit dem Finanzamt telefoniert und der Herr erklärte mir, dass ich darauf U-St. nehmen muss, weil darin die Leistung "kopieren" steckt. So meinte er das auch für sämtliche übrigen bereits die U-St. enthaltenen Auslagen. Daher berechne ich die U-St. jetzt auch immer auf Quittungs-Kosten (Bahntickets, Taxi etc) und habe noch keine Beanstandungen erhalten.
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#8

05.10.2006, 10:44

die Diskussion hatten wir doch schonmal mit "Auslagen" für einen Grundbuchauszug.. ich kann das nicht mit USt berechnen, weil ich es als Auslagen buchen muss und da nimmt RA Micro keine Steuer drauf, dann müsste ich es per Hand nachberechnen
Gast

#9

05.10.2006, 10:51

Also ich würde sagen das man die mit mehrwertsteuer nochmal mit rauf rechnen kann, das mache ich auch immer so, immerhin gibt es dafür auch eine extra Gebührennummer für Reisekosten.
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#10

05.10.2006, 10:54

ja, aber dann habe ich sie doppelt im Aktenkonto drin.. einmal als Auslagen und einmal als Gebühr..?!
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