Rechnungsstellung bei Schadensersatz

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Kasimir1603
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#11

25.08.2009, 10:59

Ich würde hier lediglich eine Kostenberechnung (ohne RE-Nr.) an den Gegner senden mit der Bitte um Ausgleich. Eine Rechnung mit RE-Nr. bekommt immer nur und ausschließlich der Mandant, der ist und bleibt der Kostenschuldner des RAs.
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)





Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken

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angel30
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#12

25.08.2009, 11:02

Sag ich ja auch die ganze Zeit, aber unser RA bleibt bei seiner Auffassung bis ich ihm das Gegenteil beweise und ich habe ehrlich gesagt keine Ahnung wo ich dazu was finden soll.
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