Unfall-Attestkosten-USt. hinzusetzen?

In diesen Bereich gehören alle Beiträge und Fragen, die mit Mehrwertsteuer / Mehrwertsteuererhöhung etc. zu tun haben.
Bärchen

#11

21.01.2008, 16:02

Wenn der Arzt die Rechnung an euch ausstellt, ist das definitiv falsch! Das wäre ja noch schöner. In einer Unfallsache wollte der SV seiner Rechnung am Anfang an uns adressieren (mal eben 600,00 €). Das wäre ja noch schöner, wenn der RA die Sachen seiner Mandanten bezahlt.
tiko73

#12

23.01.2008, 18:22

Ich verstehe auch nicht, was an dem Satz:
Bitten wir im Namen und für Rechnung des Mandanten um Übersendung von ...
nicht zu verstehen ist.

Wir bekommen dann die Rechnung immer auf uns ausgestellt. Ich hab noch nie gesehen, dass das einer richtig auf den Mandanten bezeichnet hat.
Wir schicken dann die Rechnung immer an den Mandanten weiter und bitten ihn, das direkt zu begleichen. Damit haben wir dann schon mal nicht das Problem mit der USt. Keine Ahnung, ob das so richtig ist, aber das ist hier die gängige Praxis. Und bei dem, was wir für die Mandanten geltend machen, kommt es auf exakt diese 8,50 € auch nicht mehr an (von wegen das als Schaden mit geltend zu machen) ;-)
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