PKH-Abrechnung 16 %, Wahlanwaltsvergütung 19 %?

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Tivi29
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#1

06.11.2007, 12:26

Hallo. Ich brauche eure Hilfe.
Wir haben PKH ohne Raten für den ersten Rechtszug in 2005 bekommen. Die PKH-Vergütung haben wir dann auch im April 2005 abgerechnet.
Nunmehr (im September 2007) wurde der PKH-Beschluss geändert; es wurden Raten festgesetzt. Jetzt soll ich die Wahlanwaltsvergütung abrechnen. Nehme ich 16 % Mehrwertsteuer oder 19 %?
Danke für eure Hilfe.
StineP

#2

06.11.2007, 12:34

Jetzt im Jahr 2007 wurde der Beschluss für das Verfahren in 2005 abgeändert? Wenn ihr nach wie vor die Gebühren für das erstinstanzliche Verfahren abrechnen sollt, bleibt es bei 16 % ... Aus dem einfachen Grunde, dass das Verfahren 2005 beendet wurde.
Tivi29
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#3

06.11.2007, 12:39

Also stellt man auf das Urteil ab und nicht auf den PKH-Beschluss.
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Curry
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#4

06.11.2007, 12:46

Es geht darum, wann die Gebühren fällig geworden sind, und das sind sie 2005, also bleibt es bei 16%.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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#5

06.11.2007, 12:49

Da 2005 der Mehrwertsteuersatz bei 16% lag und die Gebühren auch dann fällig geworden sind, wird mit 16% gerechnet.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Dottie
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#6

06.11.2007, 13:07

i. V. m. § 8 RVG :)
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