Mdt. ist Firma in Schweden! USt oder nicht in KR?

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Anton79
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#1

30.10.2007, 11:01

Hallo,

wie war das nochmal mit der MWST, wenn die Mandantin eine Firma in Schweden ist.

Ist die MWST abrechenbar oder nicht? Ich raff den § 3 a USTG nicht mehr.
StineP

#2

30.10.2007, 11:28

hilft dir das? :

"Grundsätzlich fällt die Umsatzsteuer nur für Lieferungen und Leistungen an, die im Inland, also in Deutschland, erbracht werden. Die Umsatzsteuerpflicht knüpft damit an den so genannten Leistungsort an. Bei Beratungen oder sonstigen Leistungen des Anwalts liegt der Leistungsort grundsätzlich am Sitz der Rechtsanwaltskanzlei. Dies gilt grundsätzlich unabhängig davon, wo der Mandant wohnt.

Allerdings können sich Ausnahmen ergeben, wenn der Mandant dauerhaft im Ausland lebt. Hat der Mandant seinen Wohnsitz außerhalb eines Mitgliedsstaats der Europäischen Gemeinschaft (EG), so fällt keine Umsatzsteuer an.

Neben Deutschland sind Mitgliedsstaaten der EG: Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Vereinigte Königreich von Großbritannien, Ungarn und Zypern. "

Also USt drauf
Anton79
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#3

30.10.2007, 11:55

hi Stine, wie gehts dir?

also m.W. unterscheidet das USTG noch nach unternehmer und nicht unternehmer. nach dem von dir gebrachten beitrag, der sich auf natürliche personen bezeiht würde UST anfallen.

ich denke aber für die Firma in Schweden ist keine Ust draufzupacken.

LG
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