USt. auf EMA-Kosten etc.

In diesen Bereich gehören alle Beiträge und Fragen, die mit Mehrwertsteuer / Mehrwertsteuererhöhung etc. zu tun haben.
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13
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#11

24.06.2007, 14:57

Natürlich gilt das auch für Zivilklagen. Übertrieben gesagt: Eine erstinstanzliche Sache, die seit 2003 läuft und erst in 2007 beschieden wird, ist mit 19% USt. abzurechnen. Maßgeblich ist, wann die Schluss-Entscheidung (mit KGE) ergangen ist.
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Andreas

#12

25.06.2007, 08:45

13 hat geschrieben:Das Thema habe ich in meinem Berufsforum auch angesprochen. Ausnahmsweise als Ergänzung zum hiesigen Thread:
http://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php?t=17179
Diese Ergänzung ist doch sinnvoll :daumen

Wie gesagt, das muß man jetzt wohl wirklich klären. Seitens der hiesigen RA-Kammer habe ich von diesem Thema übrigens noch nichts gehört (hoffentlich habe ich es noch nicht überhört).
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#13

25.06.2007, 09:59

Der Artikel hat bei uns auch schon für Wirbel gesorgt.
Einmal hatte ich ihn im Anwaltsblatt gelesen und dann war in den Kammermitteilungen noch einmal fast der gleiche Artikel. Leider sind bei uns die Kammermitteilungen nicht online!

Verauslagt Ihr jetzt gar nichts mehr?
Was ist, wenn eine Klage sehr schnell zugestellt werden soll? GK direkt von Mdt bei der Gerichtskasse einzahlen lassen oder Scheck von Mdt beifügen?
Rechnung von EMA direkt an Mdt zum Ausgleich schicken? Wegen € 4,80?

Bei mir sind da irgendwie noch ein paar Fragen offen geblieben... bzw. ich würde gerne mal hören, wie es in anderen Büros gehandhabt wird...

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#14

25.06.2007, 19:01

@jenniver: du musst die 3 % selbst im VB ANtrag geltend machen
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#15

25.06.2007, 19:08

die nette Frau George vom RA Micro ELearning Center hat aber (für mich logisch und verständlich) gesagt, dass das bei GVZ Kosten nicht gilt, da in den Protokollen eindeutig der Mdt als Auftraggeber eingetragen ist unabhängig davon, an wen die Rg nun gesendet wird..

übrigens schicken wir solche Rg meistens direkt an den Mdt zum Ausgleich...
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#16

05.07.2007, 10:09

Wenn ich die Kosten für die EMA, Gk... usw. erst vom Mdt verlange, und dann erst bezahle/weiterleite, dann brauche ich keine USt verlangen.

Sehe ich das richtig?

Wenn ich es verauslage, und später die Kosten hierfür vom Mdten erstattet haben möchte, verlange ich MwSt??

Wenn Rechnungen an Mdt adressiert sind, gibts keine Probleme, oder? Dann könnte ich die Kosten verauslagen und ohne USt zurückverlangen....


Verwirrung.
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#17

05.07.2007, 11:09

Ich finde diese "USt. auf Auslagen"-Geschichte reichlich dubios.

Sie widerspricht nach meinem Empfinden dem System der Umsatzsteuer, bei der ja der Mehrwert - also die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis - besteuert werden soll.

Wo aber liegt der Mehrwert hier :

- RA holt eine EMA-Auskunft für 7,00 € ein
- RA berechnet dem Mandanten 7,00 € dafür

Ein Mehrwert ist nicht gegeben, dennoch soll ein nicht entstandener Mehrwert hier besteuert werden.

Wie das geht, muß jedem vernünftig denkenden Menschen eigentlich ein Geheimnis bleiben und dürfte nur für Finanzminister erklärlich sein, die die Worte und Fakten so verdrehen, daß sie Mehreinnahmen erzielen.

Eigentlich eine Unverschämtheit.
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#18

05.07.2007, 12:51

M.arinchen hat geschrieben:Wenn ich die Kosten für die EMA, Gk... usw. erst vom Mdt verlange, und dann erst bezahle/weiterleite, dann brauche ich keine USt verlangen.

Wenn ich es verauslage, und später die Kosten hierfür vom Mdten erstattet haben möchte, verlange ich MwSt??

Wenn Rechnungen an Mdt adressiert sind, gibts keine Probleme, oder? Dann könnte ich die Kosten verauslagen und ohne USt zurückverlangen....
Weiss jemand Bescheid? Habe am Dienstag mündliche Prüfung und hab Angst, dass die etwas zu dieser Neuerung fragen....
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#19

05.07.2007, 13:06

Hey M.arinchen,
is denn die Neuerung schon so durch. Ich les, dass man ja auch mal seinen Steuerberater etc. fragen soll und ich kann dir sagen, unser hat dazu noch nix weiter gesagt. Wenn das in der prüfung drankommt, würd ich sagen, dass das irgendwie noch nich so richtig geklärt is. Frag doch mal deinen Chef oder die Lehrer, bin mal gespannt, was die dazu sagen.
StineP

#20

05.07.2007, 13:08

M.arinchen: Sowas ist definitiv nicht Thema der mündlichen, keine Sorge. Die werden nichts fragen, dessen sie selbst nicht 100 pro sicher sind. Wir Andreas sagt, das ist ziemlich dubios... und so werden es auch die Lehrer/Prüfer sehen...

Zumal die meisten Prüfer das selbst noch nicht gehört haben (Mir ist bekannt, dass die wenigsten die Neuerungen mit der Anrechnung der GG kennen..... Und die besteht nun etwas länger)
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