Seite 2 von 2

Re: Kostenausgleichsantrag. Kosten des Unterbevollmächtigten

Verfasst: 20.02.2013, 10:53
von bling
Danke für deinen Tip gkutes! Aber wenn man mit zwei Kindern hintereinander im Mutterschutz war und darauf Arbeitslosigkeit plagte, kann man auch zehn Jahre verschlafen ;)...

@ Liesel: Vergleich wurde nicht im Termin geschlossen, nur schriftsätzlich..

Re: Kostenausgleichsantrag. Kosten des Unterbevollmächtigten

Verfasst: 20.02.2013, 11:07
von gkutes
kann man, aber sollte man nicht :wink: Nichts für ungut, aber diese Ausrede zählt nicht :mrgreen: Aber jetzt biste ja wieder hinterher.

Also wenn der Vergleich nach dem Termin geschlossen wurde, ist euch dafür die TG entstanden. Diese ist dann nun also "doppelt".

Re: Kostenausgleichsantrag. Kosten des Unterbevollmächtigten

Verfasst: 20.02.2013, 12:36
von bling
merci... ich arbeite mich wirklich selbständig vor....