Hi, habe folgendes Problem.
Mandant hat RS und auch eine Selbstbeteiligung von 50,00 € vereinbart. Ich weiß, dass hier Umsatzsteuer enthalten ist.
Nun stelle ich meine Kostenrechnung an RS, etwa
Gebühren 80,00 €
Auslagen 20,00 €
Summe 1 00,00 €
zzgl. 19 % 19,00 €
Summe 119,00 €
abzüglich SB 50,00 €
Summe 69,00 €
Wenn ich nun die SB gegenüber Mdt. abrechne:
Netto 42,02 €
19 % 7,98 €
Summe 50,00 €
Was bekommt nun der liebe Staat von uns? (19 + 7,98 € oder nur 19,00 €)
Bin für Anregungen sehr dankbar.
LG
Wie hoch ist die Mehrwertsteuer?
- Schlaubi wieder da
- Forenfachkraft
- Beiträge: 124
- Registriert: 07.09.2010, 11:14
- Beruf: nach 18 Jahren RA-Kanzlei nun in der sozialen Schuldner- und Insolvenzberatung einer kirchlichen Einrichtung
- Software: Andere
- Wohnort: Bramborg
Na nur die 19,00 €, da die 7,98 € darin enthalten sind.
Geldmangel ist die Wurzel allen Übels.
Es gibt einen Sinn für die Moral, und es gibt einen Sinn für die Unmoral. Die Geschichte lehrt uns, dass der Sinn für die Moral uns befähigt, das Moralische zu erkennen und zu meiden, und dass der Sinn für die Unmoral uns befähigt, das Unmoralische zu erkennen und zu genießen.
Es gibt einen Sinn für die Moral, und es gibt einen Sinn für die Unmoral. Die Geschichte lehrt uns, dass der Sinn für die Moral uns befähigt, das Moralische zu erkennen und zu meiden, und dass der Sinn für die Unmoral uns befähigt, das Unmoralische zu erkennen und zu genießen.
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 157
- Registriert: 09.02.2010, 22:34
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Leipzig
Schlaubi wieder da hat geschrieben:Na nur die 19,00 €, da die 7,98 € darin enthalten sind.
Danke für die schnelle Antwort, aber kannst du mir das ein bisschen näher erläutern, warum diese in den 19,00 € enthalten sind. Asche auf mein Haupt.
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 157
- Registriert: 09.02.2010, 22:34
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Leipzig
Noch eine kleine Anmerkung.
Wäre es besser, in der Kostenrechnung an die RS, von den genannten 100,00 € erstmal die 42,02 € abzuziehen und dann den sich daraus ergebenen Betrag mit 19 % zu verzinsen, was in diesem Beispiel eine Mehrtwertsteuer von 11,02 € ist und dann wie gehabt, die Rechnung an Mdt. zu stellen, so dass klar ersichtlich ist, wie hoch die Mehrwertsteuer ist, nämlich insgesamt 19,00 €.
Wäre es besser, in der Kostenrechnung an die RS, von den genannten 100,00 € erstmal die 42,02 € abzuziehen und dann den sich daraus ergebenen Betrag mit 19 % zu verzinsen, was in diesem Beispiel eine Mehrtwertsteuer von 11,02 € ist und dann wie gehabt, die Rechnung an Mdt. zu stellen, so dass klar ersichtlich ist, wie hoch die Mehrwertsteuer ist, nämlich insgesamt 19,00 €.
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 157
- Registriert: 09.02.2010, 22:34
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Leipzig
Liesel hat geschrieben:Ich ziehe die SB immer netto ab.
Auch dir danke, wo ziehst du die Nettosumme ab? Wenn man mal bei meinem Beispiel bleiben würde oder schreib mir selber eins auf, wenn du magst.
- skugga
- Teilzeittrollin
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2992
- Registriert: 04.04.2006, 22:32
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Jepp, durchaus.
Und damit gehts leider schon los.Eric hat geschrieben:Nun stelle ich meine Kostenrechnung an RS, etwa
Die RS bekommt keine auf sie lautende Rechnung. Rechnungsempfänger ist einzig und allein der Auftraggeber, also Euer Mandant - niemand sonst! Du stellst eine einzige (!) auf den Mandanten lautende Rechnung mit Rechnungsnummer über den gesamten Betrag, der Euch zusteht. In dieser Rechnung kommt die SB nicht vor.
Der Mandant bekommt diese Rechnung im Original und wird im Anschreiben dazu gebeten, die SB in Höhe von 50,00 € auszugleichen. Die RS wiederum bekommt eine Kopie dieser Rechnung mit einem Anschreiben und der Bitte, die Rechnung abzüglich der SB auszugleichen.
Und die MwSt. kannst Du somit auch auf Heller und Pfennig dieser einzigen Rechnung entnehmen.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 157
- Registriert: 09.02.2010, 22:34
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Leipzig
skugga hat geschrieben:Und damit gehts leider schon los.Eric hat geschrieben:Nun stelle ich meine Kostenrechnung an RS, etwa
Die RS bekommt keine auf sie lautende Rechnung. Rechnungsempfänger ist einzig und allein der Auftraggeber, also Euer Mandant - niemand sonst! Du stellst eine einzige (!) auf den Mandanten lautende Rechnung mit Rechnungsnummer über den gesamten Betrag, der Euch zusteht. In dieser Rechnung kommt die SB nicht vor.
Der Mandant bekommt diese Rechnung im Original und wird im Anschreiben dazu gebeten, die SB in Höhe von 50,00 € auszugleichen. Die RS wiederum bekommt eine Kopie dieser Rechnung mit einem Anschreiben und der Bitte, die Rechnung abzüglich der SB auszugleichen.
Und die MwSt. kannst Du somit auch auf Heller und Pfennig dieser einzigen Rechnung entnehmen.
Habe ich es dann also immer falsch gemacht? Steuerbüro hat nie moniert.
- skugga
- Teilzeittrollin
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2992
- Registriert: 04.04.2006, 22:32
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Jepp, durchaus.
Jepp, war falsch; und Steuerbüros sind auch nicht unfehlbar...Eric hat geschrieben:skugga hat geschrieben:Und damit gehts leider schon los.Eric hat geschrieben:Nun stelle ich meine Kostenrechnung an RS, etwa
Die RS bekommt keine auf sie lautende Rechnung. Rechnungsempfänger ist einzig und allein der Auftraggeber, also Euer Mandant - niemand sonst! Du stellst eine einzige (!) auf den Mandanten lautende Rechnung mit Rechnungsnummer über den gesamten Betrag, der Euch zusteht. In dieser Rechnung kommt die SB nicht vor.
Der Mandant bekommt diese Rechnung im Original und wird im Anschreiben dazu gebeten, die SB in Höhe von 50,00 € auszugleichen. Die RS wiederum bekommt eine Kopie dieser Rechnung mit einem Anschreiben und der Bitte, die Rechnung abzüglich der SB auszugleichen.
Und die MwSt. kannst Du somit auch auf Heller und Pfennig dieser einzigen Rechnung entnehmen.
Habe ich es dann also immer falsch gemacht? Steuerbüro hat nie moniert.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 157
- Registriert: 09.02.2010, 22:34
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Leipzig
skugga hat geschrieben:Jepp, war falsch; und Steuerbüros sind auch nicht unfehlbar...Eric hat geschrieben:skugga hat geschrieben:Und damit gehts leider schon los.Eric hat geschrieben:Nun stelle ich meine Kostenrechnung an RS, etwa
Die RS bekommt keine auf sie lautende Rechnung. Rechnungsempfänger ist einzig und allein der Auftraggeber, also Euer Mandant - niemand sonst! Du stellst eine einzige (!) auf den Mandanten lautende Rechnung mit Rechnungsnummer über den gesamten Betrag, der Euch zusteht. In dieser Rechnung kommt die SB nicht vor.
Der Mandant bekommt diese Rechnung im Original und wird im Anschreiben dazu gebeten, die SB in Höhe von 50,00 € auszugleichen. Die RS wiederum bekommt eine Kopie dieser Rechnung mit einem Anschreiben und der Bitte, die Rechnung abzüglich der SB auszugleichen.
Und die MwSt. kannst Du somit auch auf Heller und Pfennig dieser einzigen Rechnung entnehmen.
Habe ich es dann also immer falsch gemacht? Steuerbüro hat nie moniert.
Werde ich mal meinem Chef vorschlagen, ob wir das so machen. Da müssen aber schon zwei Steuerbüros das nicht richtig gemacht haben, bzw. mir nicht bescheid geben zu haben.
Danke trotzdem.