Hallo. Ich möchte nun gegenüber dem Mdt. (als Privatperson) abrechnen. Meine Frage ist hier nun: Es fand ein Gerichtstermin statt, zu welchem der RA mit der Bahn und mit dem Taxi gefahren ist. Ich würde nun die Bahn- und Taxikosten als vollen Betrag, also soviel wie der RA bei der Bahn und dem Taxi bezahlt hat, vor der USt in Ansatz bringen und dann nochmals versteuern. Aber nun komm ich ins zweifeln, ob das überhaupt geht. Ich habe zwar einiges im Forum gefunden, bin aber nicht wirklich schlauer geworden.
Wer kann mir helfen?
USt auf Bahnkosten?
- LuzZi
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Ich schreib das immer nach der auf die Gebühren berechneten Ust. in die KN, kannst doch auch so machen, muss doch net bei den Gebühren oben auftauchen.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
- skugga
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Ja, geht. Du mußt die 7 %, mit denen die Tickets versteuert sind, rausrechnen und den Nettobetrag dann mit 19 % versteuern. Das geht deshalb, weil der RA die Reise im Rahmen seiner Dienstleistung erbracht hat. Gilt auch für Taxi-, Flugkosten etc.
Da wär ich aber mal vorsichtig. Zum einen sind die Reisekosten keine durchlaufenden Posten, zum anderen wird so Mehrwertsteuer verschenkt.LuzZi hat geschrieben:Ich schreib das immer nach der auf die Gebühren berechneten Ust. in die KN, kannst doch auch so machen, muss doch net bei den Gebühren oben auftauchen.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
- LuzZi
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Die Diskussion hatten wir hier ja schon oft ich weiß. Wir machen das hier schon lange so, unser Steuerberater sagt auch ist okay so. Man kann sich drüber streiten das ist richtig.
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