Hallo,
ich habe irgendwie ein Brett vor dem Kopp.
Teil-Widerspruch gegen Zinsen und Verfahrenskosten
Teil-VB wurde erlassen mit Kosten für VB-Antrag
Schuldnerin hat HF nach Zustellung von VB gezahlt.
Die Kosten für den VB werden vom Widerspruch gegen den MB (Verfahrenskosten) nicht mit umfasst, so dass die VB-Kosten zurecht tituliert sind. Richtig?
Teil-Widerspruch gegen MB
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Was steht denn im VB auf der Anspruchsseite?
Gruß
Oli
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Sch... baut sich nicht von alleine,
ich sitz zu Hause und hab wieder Langeweile,
ja immer wenn die Sonne untergeht,
komm ich irgendwie auf dumme Ideen...
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VB-Kosten, aber auch alle Zinsen usw.
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Wenn dies tituliert ist, so kann dieser Anspruch vollstreckt werden.
Was nicht vollstreckt werden kann, sind die Ansprüche, die in dem VB unter dem Satz: ""...hat der Antragsgegner widersprochen...", aufgeführt worden sind. Solche Kosten sind nicht vollstreckbar.
Gruß
Oli
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