Hallo,
wir sind beauftragt worden, aus einem niederländischen Titel hier in Deutschland zu vollstrecken.
Wir haben das Urteil übersetzen lassen (beglaubigt).
Kann ich mit der Vollstreckung gleich loslegen oder muss beides zuvor an den Schuldner zugestellt werden und die 2-Wochenfrist abgewartet werden?
Volltreckung aus niederländischem Titel
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- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
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also mit Übersetzen etc weiss ich nichts. Ich kenne das so, dass du den eurpäischen Zahlungstitel hier https://e-justice.europa.eu/270/DE/euro ... rder_forms bestätigen lassen musst
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Danke