GVZ beauftragen nach § 888 ZPO

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Nine25

#1

04.10.2007, 08:23

Guten Morgen,
ich mal ne Frage. Soll für meine Kollegin in Vertretung den GVZ beauftragen es geht um eine Auskunftserteilung. Titel (vollstr. Beschluß mit Zwangsgeld falls nicht Auskunft erteilt wird) haben wir. Wie mache ich en das? Gibt es da einen speziellen Antrag? Der kann ich einen "normalen" ZV-Auftrag einfach umschreiben? Fällt da auch eine 0,3er Gebühr an?
Danke schon mal.....
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butterflybabe
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#2

04.10.2007, 08:26

da auch eine 0,3er Gebühr an?
M. E. fällt diese Gebühr auf bei einem ZV-Antrag aus einem Titel gem. § 888 ZPO an.

Den ZV-Auftrag hab ich bei meinen Vollstreckungen immer ungeschrieben, denn eine Mobiliarpfändung oder Abgabe der eV ist ja nicht sinnvoll.
Feierabend
Kennt alle Akten auswendig
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#3

04.10.2007, 08:30

:zustimm
Hab ich bislang auch immer so gemacht. Kann Dir sonst ein Muster per PN zukommen lassen?! Nur mal so als Anhalt...
"...es kann ja nicht immer regnen..."
Nine25

#4

04.10.2007, 08:39

manu.b1980,
das wäre super nett!!!!
bianca82
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#5

07.12.2007, 10:19

Hallo,

ich habe nun schon eine vollstreckbare Ausfertigung des Beschlusses vorliegen, Zwangsgeld bzw. Zwangshaft-

Ich möchte nun den entsprechenden Antrag an den GVZ richten. Hat jemand da was passendes für mich?
Kostennote einfach unten drunter?
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Grübchen
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#6

07.12.2007, 10:41

Ich schreibe dem zuständigen GVZ immer nur einen Satz, nämlich er möge den anliegenden Beschluss vollstrecken, Rechnung drunter und fertig.
LG Grübchen
bianca82
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#7

07.12.2007, 10:52

Wollte das nun so machen, dass wenn -ZV erfolglos, gleich Zwangshaft erfolgt und entsprechender HAftbefehl ergeht. Mache ich denn 2 Kostennoten drunter?
Gast

#8

11.01.2008, 11:51

Hallo,

meine Frage ist,
im Zwangsgeldbeschluss steht drin, die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin.
Ich möchte ja auch noch Geld dafür, dass ich den Antrag nach §888 ZPO gemacht habe.

Ist das ein Kostenfestsetzungsantrag? Der Verfahrenswert wurde festgesetzt.

Was nehme ich da?
Eine Verfahrensgebühr nach 3100 VV?

Danke für eure Hilfe!! :oops:

Katharina
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#9

11.01.2008, 12:42

Nein nach 3309 eine Gebühr für den Antrag (also leider nur eine 0,3).
LG Grübchen
Gast

#10

12.01.2008, 10:21

Danke Grübchen und die 0,3 aus dem Zwangsgeld??
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