Guten Morgen,
ich mal ne Frage. Soll für meine Kollegin in Vertretung den GVZ beauftragen es geht um eine Auskunftserteilung. Titel (vollstr. Beschluß mit Zwangsgeld falls nicht Auskunft erteilt wird) haben wir. Wie mache ich en das? Gibt es da einen speziellen Antrag? Der kann ich einen "normalen" ZV-Auftrag einfach umschreiben? Fällt da auch eine 0,3er Gebühr an?
Danke schon mal.....
GVZ beauftragen nach § 888 ZPO
- butterflybabe
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M. E. fällt diese Gebühr auf bei einem ZV-Antrag aus einem Titel gem. § 888 ZPO an.da auch eine 0,3er Gebühr an?
Den ZV-Auftrag hab ich bei meinen Vollstreckungen immer ungeschrieben, denn eine Mobiliarpfändung oder Abgabe der eV ist ja nicht sinnvoll.
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Hab ich bislang auch immer so gemacht. Kann Dir sonst ein Muster per PN zukommen lassen?! Nur mal so als Anhalt...
"...es kann ja nicht immer regnen..."
Hallo,
ich habe nun schon eine vollstreckbare Ausfertigung des Beschlusses vorliegen, Zwangsgeld bzw. Zwangshaft-
Ich möchte nun den entsprechenden Antrag an den GVZ richten. Hat jemand da was passendes für mich?
Kostennote einfach unten drunter?
ich habe nun schon eine vollstreckbare Ausfertigung des Beschlusses vorliegen, Zwangsgeld bzw. Zwangshaft-
Ich möchte nun den entsprechenden Antrag an den GVZ richten. Hat jemand da was passendes für mich?
Kostennote einfach unten drunter?
Hallo,
meine Frage ist,
im Zwangsgeldbeschluss steht drin, die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin.
Ich möchte ja auch noch Geld dafür, dass ich den Antrag nach §888 ZPO gemacht habe.
Ist das ein Kostenfestsetzungsantrag? Der Verfahrenswert wurde festgesetzt.
Was nehme ich da?
Eine Verfahrensgebühr nach 3100 VV?
Danke für eure Hilfe!!
Katharina
meine Frage ist,
im Zwangsgeldbeschluss steht drin, die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin.
Ich möchte ja auch noch Geld dafür, dass ich den Antrag nach §888 ZPO gemacht habe.
Ist das ein Kostenfestsetzungsantrag? Der Verfahrenswert wurde festgesetzt.
Was nehme ich da?
Eine Verfahrensgebühr nach 3100 VV?
Danke für eure Hilfe!!
Katharina