Hallo,
ich habe den folgenden Fall. Die Firma A GmbH hat Anfang September Ware bestellt und nicht bezahlt. Anfang Oktober wurde gegen die Firma A das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet. Da der Mahnbescheid unter der Geschäftsanschrift nicht zustellbar war, wurde die Zustellung an die Privatanschrift des Geschäftsführers A beantragt. Dort wurde dieser auch zugestellt und ein Vollstreckungstitel ist daraufhin erlassen worden. Nun haben wir vom Gerichtsvollzieher erfahren, das der Geschäftsführer sich Mitte September geändert hat und auch die Firma umfirmiert (Sitz hat sich ebenfalls geändert) wurde. Die Zustellung des Mahnbescheid bei dem Geschäftsführer A wäre ja dann falsch. Dieser hat dem Mahnbescheid nicht widersprochen.
Die Zustellung war doch jetzt nicht richtig? Was mache ich in dem Fall? Einen neuen Mahnantrag stellen? Was mache ich mit dem Vollstreckungstitel?
Vollstreckungstitel da...ordnungsgemäße Zustellung?
- AliceImWunderland
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Wenn die Firma sich umfirmiert hat, würde ich den Vollstreckungstitel umschreiben lassen und an die neue Anschrift bzw. wenn dort nicht zustellbar, dann den neuen GF zustellen lassen.
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Danke für die schnelle Antwort. Bin noch neu in dem Gebiet.AliceImWunderland hat geschrieben: ↑14.01.2020, 11:37Wenn die Firma sich umfirmiert hat, würde ich den Vollstreckungstitel umschreiben lassen und an die neue Anschrift bzw. wenn dort nicht zustellbar, dann den neuen GF zustellen lassen.
Kann der neue Geschäftsführer allerdings gegen den Vollstreckungstitel klagen, wenn der Mahnbescheid an den falschen Geschäftsführer zugestellt wurde?
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Du sprichst die ganze Zeit vom Mahnbescheid. Hast du noch gar keinen Vollstreckungsbescheid?Dusty177 hat geschrieben: ↑14.01.2020, 11:09Hallo,
ich habe den folgenden Fall. Die Firma A GmbH hat Anfang September Ware bestellt und nicht bezahlt. Anfang Oktober wurde gegen die Firma A das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet. Da der Mahnbescheid unter der Geschäftsanschrift nicht zustellbar war, wurde die Zustellung an die Privatanschrift des Geschäftsführers A beantragt. Dort wurde dieser auch zugestellt und ein Vollstreckungstitel ist daraufhin erlassen worden. Nun haben wir vom Gerichtsvollzieher erfahren, das der Geschäftsführer sich Mitte September geändert hat und auch die Firma umfirmiert (Sitz hat sich ebenfalls geändert) wurde. Die Zustellung des Mahnbescheid bei dem Geschäftsführer A wäre ja dann falsch. Dieser hat dem Mahnbescheid nicht widersprochen.
Die Zustellung war doch jetzt nicht richtig? Was mache ich in dem Fall? Einen neuen Mahnantrag stellen? Was mache ich mit dem Vollstreckungstitel?
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Hallo,
doch ich habe inzwischen einen Vollstreckungstitel. Ist dieser jedoch nicht richtig, wenn der vorherige Mahnbescheid an den früheren Geschäftsführer zugestellt wurde und nicht an den aktuellen?
doch ich habe inzwischen einen Vollstreckungstitel. Ist dieser jedoch nicht richtig, wenn der vorherige Mahnbescheid an den früheren Geschäftsführer zugestellt wurde und nicht an den aktuellen?
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Das konntest du doch gar nicht wissen. Lass den Titel umschreiben und an die neue Geschäftsanschrift zustellen. Da gibt es dann immer noch den Einspruch.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück