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Auskunftssperre, öffentliche Zustellung?

Verfasst: 26.06.2017, 15:45
von steffdshr
Hallöchen :wink2

Auch ich habe nun mal eine Frage:
Aufforderungsschreiben konnte dem SCH nicht zugestellt werden, weil unbekannt verzogen. Eine EMA hat ergeben, dass eine Auskunftssperre vorliegt. Kann ich trotzdem hier eine öffentliche Zustellung beantragen? Wenn nicht, was kann ich hier noch versuchen?

Danke vorab :thx

Re: Auskunftssperre, öffentliche Zustellung?

Verfasst: 26.06.2017, 16:56
von Pepples
Berechtigtes Interesse nachweisen wegen Realisierung einer Forderung o.ä. Dann gibt es in der Regel die Meldeanschrift. ;) Sonst könnte ja einfach jeder Schuldner eine Auskunftssperre beantragen und wäre fein raus. :vogel

Re: Auskunftssperre, öffentliche Zustellung?

Verfasst: 27.09.2017, 12:39
von Himbeere89
Wir haben einen Detektiv beauftragen müssen - erst dann hat es dem Richter für ein berechtigtes Interesse gereicht. Hatten vorher Zustellung versucht - ging nicht. EMA mit Ergebnis unbekannt verzogen. Dann erweiterte EMA. Danach noch versucht, beim Schuldner anzurufen...und dann eben Detektiv :) :ohmann