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Zustellung/Vergleich in Frankreich

Verfasst: 10.05.2017, 22:09
von Bibi86
Hallo,

ich brauche mal dringend eure Hilfe.

Ich habe hier einen gerichtlichen Vergleich vorliegen, der älter ist als 2 Jahre (genaues Datum müsste ich nachsehen.

Ich habe auf den Vergleich jetzt die Vollstreckungsklause des zuständigen Amtsgerichts eingeholt.

Der Schuldner ist in Frankreich sitzend (im Vergleich steht noch eine Anschfrift in Luxemburg). Ursprünglich waren sie in Deutschland durch einen Anwalt vertreten, der sie jetzt aber nicht mehr vertritt.


Nach deutschem Recht müsste der Vergleich ja jetzt durch den Gerichtsvollzieher zugestellt werden.

Ich habe mir schon einiges im Internet durchgelesen, weiß aber immernoch nicht so recht, wo ich anfangen soll.

Reicht die vollstreckbare Ausfertigung? Muss ich den Titel doch noch anerkennen lassen bzw umschreiben lassen zu einem europäischen Titel? Etc. pp.

Kann mir da jemand von euch helfen?

LG
Bibi

Re: Zustellung/Vergleich in Frankreich

Verfasst: 14.05.2017, 23:29
von warintharpa
1.
Im Regelfall ist der Vergleich durch den französischen Gerichtsvollzieher in Frankreich zuzustellen.
Du kannst entweder unmittelbar die Gerichtsvollzieher in Frankreich mit der Zustellung beauftragen oder das Amtsgericht um Zustellung ersuchen.
Auch eine unmittelbare Postzustellung mit Einschreiben gegen Rückschein - international - ist zulässig.
Für die Zustellung ist insoweit die Europäische Zustellungsverordnung maßgebend (EU-Verordnung Nr. 1393/2007 (EuZustVO).

Ob die Vorlage einer Zustellungsbescheinigung zu dem deutschen Schuldtitel für die Zwangsvollstreckung in Frankreich erforderlich ist, hängt letztlich von den französischen Prozessvorschriften ab (Parallelbestimmung zu §§ 750, 794 I, 795 ZPO?)

2.
Welche zusätzliche Bescheinigung Du vom Gericht benötigst, hängt vom Datum der Errichtung des Vergleichs ab.
Es kommen insoweit folgende EU-Verordnungen in Betracht:
Brüssel I-Verordnung (EU-Verordnung Nr. 44/2001) - gilt nur noch in Altfällen -;
Brüssel Ia-Verordnung (EU-Verordnung Nr. 1215/2012 (EuGVVO)
oder
Europäische Vollstreckungstitel-Verordnung (EU-Verordnung Nr. 805/2004 (EuVTVO).

3.
Soweit der Vergleich nach dem 09.01.2015 errichtet worden ist, hast Du die Wahl zwischen der Erteilung einer Bescheinigung gem. Art. 42 I, 58 I S. 3, 59 EuGVVO (Formblatt II EuGVVO (EU-Verordnung Nr. 1215/2012) und der Bestätigung des Vergleichs als Europäischer Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen (EU-Verordnung Nr. 805/2004 (EuVTVO).
In beiden Fällen kann unmittelbar aus dem Vergleich in Frankreich vollstreckt werden;
der vorherigen Durchführung eines Vollstreckbarerklärungsverfahrens in Frankreich bedarf es insoweit nicht.

4.
Soweit der Vergleich vor dem 10.01.2015 errichtet worden ist, hast Du die Wahl zwischen der Bestätigung des Vergleichs als Europäischer Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen (EU-Verordnung Nr. 805/2004 (EuVTVO) und der Erteilung einer Bescheinigung gem. Art. 54 (58) EU-Verordnung Nr. 44/2001 (Formblatt V EU-Verordnung Nr. 44/2001).
Aus dem als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigten Vergleich kann unmittelbar in Frankreich vollstreckt werden, während das Formblatt V EU-Verordnung Nr.44/2001 für das Vollstreckbarerklärungsverfahren in Frankreich benötigt wird.

Re: Zustellung/Vergleich in Frankreich

Verfasst: 14.05.2017, 23:34
von warintharpa
1.
Einzelheiten zur Brüssel Ia-Verordnung kannst Du der Info im Justizportal NRW entnehmen:
https://www.justiz.nrw/BS/rechtimauslan ... eugvvo.pdf

2.
Einzelheiten zum Europäischen Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen kannst Du der weiteren Info im Justizportal NRW entnehmen:
https://www.justiz.nrw/BS/rechtimauslan ... euvtvo.pdf

3.
Einzelheiten zur Brüssel I-Verordnung kannst du der weiteren Info im Justizportal NRW entnehmen:
https://www.justiz.nrw/BS/rechtimauslan ... l-I-vo.pdf

Re: Zustellung/Vergleich in Frankreich

Verfasst: 26.10.2017, 12:03
von JuliaAnne
Hallo liebe Renos,

wir haben hier folgendes Problem: Wir haben ein vollstr. Urteil und eine begl. Abschrift des KfB, der aber bisher nicht zugestellt werden konnte. Der Gegner sitzt in Frankreich. Wie kann ich jetzt diesen Titel zustellen lassen?