Seite 2 von 2

Re: Angabe vorgerichtl. Tätigkeit im MB

Verfasst: 11.04.2017, 15:26
von Adora Belle
Angerechnet wird immer aus dem Wert, der in das Verfahren übergegangen ist. Oder, für schlichte Gemüter, aus dem niedrigeren von beiden Werten.

Re: Angabe vorgerichtl. Tätigkeit im MB

Verfasst: 12.04.2017, 16:26
von katinka0508
Stimme Adora Belle zu:

Geschäftsgebühr aus 5.951,99 €
Gebühr Mahnverfahren aus 4944,06 €
Anrechnung ist eine 0,65 aus 4944,06 €