Angabe vorgerichtl. Tätigkeit im MB
Verfasst: 11.04.2017, 10:56
Guten Morgen,
ich scheine heute morgen etwas verwirrt zu sein
Meine Vorgängerin hat einen Mahnbescheid beantragt. Sie hat folgende Angaben getätigt:
Anwaltsvergütung vorger. Tätigkeit: 480,20 € (volle Geschäftsgebühr+20 € Postpauschale)
Gegenstandswert: 5.951,99 €
Auf die Verf.gebühr Nr. 3305 ist abzurechnen: 230,10 €
Die Hauptforderung im Mahnbescheid beträgt 4.944,06 €, weicht demnach vom vorgerichtl. Gegenstandswert deutlich ab. Es dreht sich letztendlich nur noch um die 4.944,06 €
Nun kam eine Monierung seitens des AG mit dem Hinweis, dass der angegebene Teil der Geschäftsgebühr aus vorgerichtlicher Tätigkeit nach Nr. 2300 VV RVG ("Minderungsbetrag") in Relation zum gerichtlichen Streitwert zu hoch erscheint.
Kann mir einer sagen was ich nun machen soll? Ich würde vom Bauchgefühl her die Anrechnung der 3305 VV nach dem Streitwert aus 4.944,06 € vornehmen, also 0,65 aus 4,944,06 €.
Könnt ihr mir bitte helfen????
ich scheine heute morgen etwas verwirrt zu sein
Meine Vorgängerin hat einen Mahnbescheid beantragt. Sie hat folgende Angaben getätigt:
Anwaltsvergütung vorger. Tätigkeit: 480,20 € (volle Geschäftsgebühr+20 € Postpauschale)
Gegenstandswert: 5.951,99 €
Auf die Verf.gebühr Nr. 3305 ist abzurechnen: 230,10 €
Die Hauptforderung im Mahnbescheid beträgt 4.944,06 €, weicht demnach vom vorgerichtl. Gegenstandswert deutlich ab. Es dreht sich letztendlich nur noch um die 4.944,06 €
Nun kam eine Monierung seitens des AG mit dem Hinweis, dass der angegebene Teil der Geschäftsgebühr aus vorgerichtlicher Tätigkeit nach Nr. 2300 VV RVG ("Minderungsbetrag") in Relation zum gerichtlichen Streitwert zu hoch erscheint.
Kann mir einer sagen was ich nun machen soll? Ich würde vom Bauchgefühl her die Anrechnung der 3305 VV nach dem Streitwert aus 4.944,06 € vornehmen, also 0,65 aus 4,944,06 €.
Könnt ihr mir bitte helfen????