Hallo zusammen,
uns liegt ein schweizer Verlustschein vor. Der Schuldner lebt mittlerweile in Deutschland. Ist es möglich, den Verlustschein hier in Deutschland für vollstreckbar erklären zu lassen oder müssten wir mit dem Verlustschein, quasi als Schuldanerkenntnis, die Forderung hier neu - z. B. durch das gerichtliche Mahnverfahren - titulieren lassen?
Ich hoffe sehr, dass sich jemand hiermit auskennt!
Vielen Dank schon einmal im Voraus.
LG Martina