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Mahnbescheid und ZV Schweiz

Verfasst: 19.11.2016, 22:26
von Amy_23
Hallo,

ich brauche Hilfe zum Thema MV, ZV Schweiz.

Wir haben einen Schuldner in der Schweiz. Über eine Forderung haben wir bereits einen Titel und könnten schon vollstrecken.
Allerdings gibt es noch zwei weitere Forderungen über die ich erstmal einen Mahnbescheid beantragen müsste. Werde dies auch erstmal machen und dann versuchen die ZV in die Wege zu leiten.

Frage1; Beantrage ich meinen Mahnbescheid beim AG Wedding?

Frage2: Wie vollstrecke ich dann in der Schweiz wenn ich die Titel habe? Muss ich einen RA in der Schweiz beauftragen?

Re: Mahnbescheid und ZV Schweiz

Verfasst: 29.11.2016, 08:02
von Amy_23
Kann keiner helfen... :sad:

Re: Mahnbescheid und ZV Schweiz

Verfasst: 29.11.2016, 08:56
von Loki
Frage 1: Bei welchem Gericht habt ihr denn die erste Forderung titulieren lassen? Bekommt ihr das Verfahren ggf. über eine Gerichtstandsvereinbarung zum Mahngericht eures Mandanten? Haben wir neulich gemacht.
Frage 2: Die ZV in der Schweiz kann man nur beantragen, wenn man dort einen Zustellungsbevollmächtigten hat. Also ist die einfachste Variante, dort einen RA zu beauftragen. Läuft bei uns auch gerade so. Aber die Kosten dafür sind von der Ggs nicht zu erstatten.

Re: Mahnbescheid und ZV Schweiz

Verfasst: 08.12.2016, 07:50
von Amy_23
Zu 1: Wir haben in dem Verfahren des Mandanten die uns zustehende gesetzliche Vergütung gegen unseren ihn festsetzen lassen. Habe nun einen Beschluss (vollstreckbare Ausfertigung) in welchem die von dem Antragsgegner (unser Ex-Mdt) an die Antragsteller zu erstattenden Kosten festgesetzt wurden.

Re: Mahnbescheid und ZV Schweiz

Verfasst: 08.12.2016, 23:36
von Jeffersonfm
Wenn keine Gerichtsstandsvereinbarung vorliegt, musst du das Mahnverfahren beim AG Wedding beantragen. Den ersten Titel kannst du ja als europäischen Vollstreckungstitel bestätigen lassen.

Wie die Vollstreckung dann läuft, weiß ich leider auch nicht. Aber das europäische Mahnverfahren ist meist langwierig. :sad:

Re: Mahnbescheid und ZV Schweiz

Verfasst: 09.01.2017, 20:32
von warintharpa
1.
Es kann nur ein Mahnbescheid nach den deutschen Vorschriften beantragt werden.
Zuständig ist das Amtsgericht am Wohnsitz/Sitz des Antragstellers.
In Deutschland sind die Mahngerichte zentralisiert.
In NRW ist nur das Amtsgericht Euskirchen bzw. Amtsgericht Hagen zuständig.

Der Erlass eines Europäischen Zahlungsbefehls kann dagegen beim Amtsgericht Wedding nicht beantragt werden, da die Schweiz nicht in der EU ist und daher die Europäische Mahnverfahrensverordnung (EU-Verordnung Nr. 1896/2006 (EuMahnVVO) keine Anwendung findet, s. auch Justizportal NRW:
https://www.justiz.nrw/BS/rechtimausland/epo/index.php


2.
Für die grenzüberschreitende Zwangsvollstreckung aus deutschen Schuldtiteln in der Schweiz gilt nunmehr das Lugano-Übereinkommen vom 30.10.2007 (LugÜ 2007).
Weitere Einzelheiten kannst Du der Info im Justizportal NRW entnehmen:
https://www.justiz.nrw/BS/rechtimauslan ... gue-07.pdf

Re: Mahnbescheid und ZV Schweiz

Verfasst: 31.05.2017, 16:13
von Crydea
Hallo,

ich hänge mich hier mal an:

Wir haben MB beantragt gegene ine UG in Deutschland. Nach vielen Zustellversuchen mit verschiedenen Anschriften sind wir nun so weit, dass wir wohl an den Geschäftsführer zustellen lassen müssen. Dieser sitzt aber in der Schweiz. Kann mir jemand sagen, wie das Formular für Antrag Neuzustellung in dem Fall auszufüllen ist und ob dies nun so einfach geht?

LG