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MB gegen BV

Verfasst: 08.11.2016, 16:55
von repfiffi
Hallo Zusammen,

ich hab hier eine Forderung aus einem Mietverhältnis zu liegen.
Antragsgegner ist eine BV (Niederlande).
Im Vertrag ist Gerichtsstand vereinbart: am dem die Mietsache belegen ist (Berlin).
Zusätzlich weiß ich den Gesellschafter der BV nicht.

Meine Fragen:
Kann ich einen online-mahnantrag einfach an das zentrale Mahngericht stellen (Berlin) oder muss ich hier einen europäischen Zahlungsbefehl erwirken? Ich habe mir mal die Seite mahngerichte Antragsgegner mit Auslandwohnsitz (Zustellung an Antragsgegner im Ausland oder nach dem NATO-Truppenstatut) durchgelesen, aber nun bin ich irgendwie total verwirrt :nachdenk ...könnte mir jemand evtl. den Ablauf näher erläutern oder eine passable Seite benennen, die auch ich verstehe :mrgreen:
Und die letzte Frage: Kann ich überhaupt so einen Antrag stellen ohne die Angabe eines Gesellschafters, ohne eine Monierung zu erhalten? Ich dachte eigentlich, den müsste man immer mit angeben?

LG
repfiff

Re: MB gegen BV

Verfasst: 08.11.2016, 17:52
von icerose
leider weiß ich nicht, was eine BV ist - daher würd ich sagen, mindestens ein gesetzlicher Vertreter muss angegeben sein. Und für Mahnverfahren sind die Gerichte am Wohn-/Geschäftssitz des Antragstellers zuständig. Vielleicht hilft dir das ja schon weiter. Streitiges Gericht ist das, wo die Mietsache belegen ist.

Re: MB gegen BV

Verfasst: 08.11.2016, 21:47
von DKB
Eine BV ist eine Art niederländische GmbH, z. B. hier: http://www.firmengruendungholland.de/de/bv-niederlande

Re: MB gegen BV

Verfasst: 09.11.2016, 09:29
von icerose
:thx DKB

Re: MB gegen BV

Verfasst: 09.11.2016, 10:11
von alraune
Eine niederländische "B.V." (Besloten Vennootschap met beperkte aansprakelijkheid) ist eine Gesellschaftsform etwa entsprechend der deutschen GmbH. Gemäß der ständigen Rechtsprechung des BGH ist die niederländische B.V. rechtsfähig, da es sich um eine Gesellschaft handelt, die unter dem Schutz der im EG-Vertrag garantierten Niederlassungsfreiheit steht. Sie ist insofern berechtigt, ihre vertraglichen Rechte in jedem Mitgliedsstaat geltend zu machen, wenn sie nach der Rechtsordnung des Staates, in dem sie gegründet worden ist und ihren Verwaltungssitz satzungsmäßig innehat, hinsichtlich des geltend gemachten Rechts rechtsfähig ist (BGH, Urteil vom 13.03.2003 - VII ZR 370/98).

Du musst den/die Gesellschafter im MB angeben. Niederländische Handelsregisterauszüge erhält man hier: https://www.kvk.nl/

Re: MB gegen BV

Verfasst: 09.11.2016, 12:00
von repfiffi
Danke alraune, das hab ich mir schon fast gedacht, dass ich nicht ohne einen HRA bzw. die Angabe des Gesellschafters weiterkomme - supi für den Link :wink2

Und nun nochmal meine Zusammenfassung, ob ich das Prozedere richtig verstanden habe:

Antragsteller sitzt in Berlin, streitiges Gericht wäre auch Berlin (dort wo die Mietsache belegen ist)
sprich, ich kann einen "ganz normalen" online-mahnantrag stellen ohne mich weiter verrückt zu machen wegen europäischen Zahlungsbefehl ja/nein etc.?
Der Vorgang liegt leider schon viel zu lange bei mir und da möchte ich ungern das Verfahren noch weiter verzögern, weil mein Antrag moniert wird…
:oops:

Re: MB gegen BV

Verfasst: 09.11.2016, 12:18
von alraune
Das klingt mir ein wenig so, als ob die B.V. Eigentümer der Mietsache ist? Dann ist die vermutlich durch eine Hausverwaltung vor Ort vertreten. Die würde ich als Vertreter angeben, dann hast Du es bei der Zustellung wesentlich einfacher.

Re: MB gegen BV

Verfasst: 09.11.2016, 12:30
von repfiffi
nee die BV ist die Mieterin....

Re: MB gegen BV

Verfasst: 09.11.2016, 12:50
von icerose
Ja, du machst einen normalen Mahnantrag an das AG Wedding in 13357 Berlin. Kannst du nicht die Zustellung im Mietobjekt veranlassen (wenn die BV die Mieterin ist)?

Re: MB gegen BV

Verfasst: 09.11.2016, 12:57
von repfiffi
hab mir mal die Firmenseite der Mieterin angesehen und dort ist der Veweis, dass die Firma in der niederländischen Industrie- und Handeslskammer eingetragen ist. Dort wollte ich dann nachschauen, ob dort Zweigunternehmen mit Sitz in Deutschland (am besten das Mietobjekt, um das es hier geht) genannt sind. Mir wurde gesagt, wenn es keine offiziellen Zweigniederlassungen in Deutschland gibt, dann könnte ich nur nach Niederlande zustellen ...mhhh...ich bin verwirrt...gebe zu mit Auslandsbezug habe ich bis jetzt noch keine Mahnverfahren gehabt ...