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Zwangsvollstreckung in die USA

Verfasst: 14.10.2016, 11:47
von sonny_77
Hallo Ihr Lieben, ich habe da eine tolle Aufgabe von meinem Chef bekommen... :roll: Ich soll in Erfahrung bringen, wie die Grundlagen für eine Vollstreckung in die USA sind. Über google finde ich da nicht wirklich was passendes, was ich so verwenden könnte, um es den Mandanten vernünftig zu erklären... :-? Meine Hoffnung seid Ihr jetzt. :wink2 Habt jemand schon einmal eine Vollstreckung in die USA gemacht? Hier liegen zwei Titel vor. Versäumnisurteil und Kostenfestsetzungsbeschluss. Beide sind den Schuldnern bereits in den USA (Texas) zugestellt worden. Ich entnehme dem Internet, dass die Titel umgeschrieben werden müssen um daraus vollstrecken zu können. Ist das eventuell schon geschehen mit der Zustellung? Es werden nämlich im KfB 2 x Übersetzungskosten aufgeführt. Ich bin mit dieser Aufgabe echt überfordert... :patsch Irgendwie hat das aber auch noch niemand gemacht. Habe schon ein paar Leute gefragt... Schon mal :thx für eure Antworten!

Re: Zwangsvollstreckung in die USA

Verfasst: 14.10.2016, 12:45
von Pitt
Von der deutschen Botschaft in den USA, dort unter Buchstabe C findet sich einiges zum Thema Anerkennung ausländischer Titel:
http://www.germany.info/contentblob/326 ... tt_PDF.pdf

Re: Zwangsvollstreckung in die USA

Verfasst: 15.10.2016, 10:00
von Kanzleihund
Es könnte sein, dass ihr mit dem Versäumnisurteil schon verloren habt. Wenn ich mich an meine Vorlesungen im amerikanischen Recht (wir hatten einen Professor, der auch in Atlanta Jura-Prof war) erinnere, werden Versäumnisurteile in vielen Bundesstaaten der USA nicht anerkannt. Liegt am fehlenden rechtlichen Gehör (denken jedenfalls die Amis).

Re: Zwangsvollstreckung in die USA

Verfasst: 15.10.2016, 11:45
von Soenny
Und ich meine mich zu erinnern, daß durch die ordentliche Zustellung das rechtliche Gehör gewahrt ist, aber genau weiß ich es nicht mehr. Wir hatten mal so eine Sache, die wir dann an eine Großkanzlei in Frankfurt abgegeben haben, die auch in den USA tätig sind.