Beschluss Vollstreckbarkeitsrklärung Zustellung
Verfasst: 09.09.2016, 08:57
Hallo,
ich habe einen Beschluss vorliegen, wonach eine ausländische Entscheidung für vollstreckbar erklärt wurde. Muss man von diesem Beschluss auch eine vollstreckbare Ausfertigung beantragen? Stehe gerade auf dem Schlauch.
Viele Grüße
ich habe einen Beschluss vorliegen, wonach eine ausländische Entscheidung für vollstreckbar erklärt wurde. Muss man von diesem Beschluss auch eine vollstreckbare Ausfertigung beantragen? Stehe gerade auf dem Schlauch.
Viele Grüße