Hallo zusammen,
ich soll noch mal eben schnell einen Mahnbescheid beantragen.
Und zwar hat unser Mandant mit einem Mitarbeiter einen Darlehensvertrag geschlossen.
Meine erste Frage: Ist hier überhaupt das Arbeitsgericht zuständig? Es war ein ganz "normaler" Darlehensvertrag (kein Lohnvorschuss und auch eine Verrechnung mit Lohnansprüchen) geschlossen worden.
Meine zweite Frage: Unser Mandant (Arbeitgeber) hat seinen Firmensitz in Dänemark. Welches Arbeitsgericht wäre da denn jetzt zuständig? Berlin?
Ich hoffe, es sind nicht alle im Urlaub zwischen den Feiertagen, weil es natürlich eilig ist...
Viele Grüße,
Petra
Arbeitsgerichtlicher Mahnbescheid mit Auslandsbezug
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Hallo,
1. Frage: M. E. ist nicht das Arbeitsgericht zuständig (haben grad selbst einen Fall mit Darlehen vom Arbeitgeber, wir haben beim Landgericht geklagt)
2. Frage: siehe link http://www.mahngerichte.de/verfahren/ge ... usland.htm
Ich hoffe, das hilft Dir weiter.
Gruß
Hühnerhaufen
1. Frage: M. E. ist nicht das Arbeitsgericht zuständig (haben grad selbst einen Fall mit Darlehen vom Arbeitgeber, wir haben beim Landgericht geklagt)
2. Frage: siehe link http://www.mahngerichte.de/verfahren/ge ... usland.htm
Ich hoffe, das hilft Dir weiter.
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Hühnerhaufen
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Ja, ich habe auch noch etwas weiter recherchiert und denke auch, dass das ArbG nicht zuständig ist. Mal sehen, was mein Chef dazu sagt. Mir wäre ja auch ein "normaler" Mahnbescheid lieber, zumal wir hier auch erstmal ein Formular besorgen müssten.
Aber welches Arbeitsgericht wäre denn für einen MB mit Auslandsbezug überhaupt zuständig. Insoweit habe ich bisher nichts weiter gefunden.
Aber welches Arbeitsgericht wäre denn für einen MB mit Auslandsbezug überhaupt zuständig. Insoweit habe ich bisher nichts weiter gefunden.
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Hallo Petra,
dazu habe ich leider auch nichts gefunden ....
Zu denken wäre auch an eine Klage/MB im Urkundenprozess - Darlehensvertrag hat ihr ja im Original vorliegen
Wenn man da nicht weiterkommt, muss hat der Chef recherieren.
Gruß
Hühnerhaufen
dazu habe ich leider auch nichts gefunden ....
Zu denken wäre auch an eine Klage/MB im Urkundenprozess - Darlehensvertrag hat ihr ja im Original vorliegen
Wenn man da nicht weiterkommt, muss hat der Chef recherieren.
Gruß
Hühnerhaufen
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Hm, gute Idee mit dem Urkundsmahnbescheid, aber da schon ein paar Darlehensraten getilgt wurden, kommt das wohl leider auch nicht in Betracht. Aber ich warte jetzt mal ab, wie mein Chef sich entscheidet.
Vielen lieben Dank!
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Mal eine (blöde) Frage mit reingeworfen... Warum kommt denn ein Urkundsmahnbescheid nicht in Frage?
Die Anspruchsgrundlage bleibt doch, wenn auch nur ein Teilbetrag davon, da Raten gezahlt wurden. Oder übersehe ich da irgendetwas?
Die Anspruchsgrundlage bleibt doch, wenn auch nur ein Teilbetrag davon, da Raten gezahlt wurden. Oder übersehe ich da irgendetwas?
Starr mich nicht so an, ich bin auch nur eine Signatur
Wenn der eigene Mandant ein Ausländer ist, ist immer das AG Berlin das zuständige Mahngericht
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Nur bei einem "normalen" Mahnverfahren ist Berlin-Wedding zuständig, wenn der Antragsteller im Ausland sitzt.
Beim arbeitsgerichtlichen Mahnverfahren gibt es aber nicht nur ein anderes Formular, sondern auch eine andere Regelung zur örtlichen Zuständigkeit. Örtlich zuständig ist das Arbeitsgericht in dessen Bezirk der Antragsgegner seinen Sitz bzw. Wohnort hat oder aber das Arbeitsgericht in dessen Bezirk ausschließlich die Arbeitsleistung erbracht wurde.
Meines Erachtens wäre hier bei einer Forderung aus einem Darlehensvertrag nicht das Arbeitsgericht zuständig, sondern es könnte entweder ein Urkunds-Mahnverfahren durchgeführt werden (aus Restforderung zum Darlehensvertrag, wenn dieser im Original mit Unterschriften vorliegt) oder aber eine Klage vor dem sachlich und örtlich zuständigen Gericht am Sitz des Antragsgegners.
Beim arbeitsgerichtlichen Mahnverfahren gibt es aber nicht nur ein anderes Formular, sondern auch eine andere Regelung zur örtlichen Zuständigkeit. Örtlich zuständig ist das Arbeitsgericht in dessen Bezirk der Antragsgegner seinen Sitz bzw. Wohnort hat oder aber das Arbeitsgericht in dessen Bezirk ausschließlich die Arbeitsleistung erbracht wurde.
Meines Erachtens wäre hier bei einer Forderung aus einem Darlehensvertrag nicht das Arbeitsgericht zuständig, sondern es könnte entweder ein Urkunds-Mahnverfahren durchgeführt werden (aus Restforderung zum Darlehensvertrag, wenn dieser im Original mit Unterschriften vorliegt) oder aber eine Klage vor dem sachlich und örtlich zuständigen Gericht am Sitz des Antragsgegners.
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Sehe ich auch wie Pitt. Kein Mahnbescheid an das Arbeitsgericht. Es ist ein Schuldverhältnis zwischen zwei Privatleuten. Ich hätte auch ein Urkundenmahnverfahren eingeleitet.