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ZV in Frankreich

Verfasst: 17.07.2013, 12:52
von Regan88
Hallo,

ich hab mal ne Frage an die erfahrenen Refas hier. Ich bin leider gerade erst mit der Ausbildung fertig geworden und noch nicht so weit.
Ich habe bisher lediglich in Deutschland und in der Schweiz vollstreckt.
Jetzt hab ich aber einen Fall, in dem der Schuldner in F sitzt.
Kann mir jemand sagen, ob ich einen Rechtsbeistand in F benötige um zu vollstrecken und woher ich weiß, was die Vollstreckung kostet (allgemein)? Gibt es auch da Tabellen nach Streitwert etc.?
In diesem Fall beträgt mein Streitwert EUR 1.100,00.

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.

Re: ZV in Frankreich

Verfasst: 17.07.2013, 14:17
von Mietzemau
:wink1 Also wenn dort Aussicht auf Erfolg besteht, versuchen. Ich hab bisher erst einmal vollstreckt und hierfür ein Rechtsanwaltsbüro beauftragt, welches in Frankreich für uns vollstreckt hat. Die Ra´in dort sprach deutsch. Das blöde dort ist, dass du als Gl auf den ZV-Kosten sitzen bleibst (wenn sich dort jetzt ncihts geändert hat), die scheinen nicht vom Schu getragen werden zu müssen. Wir hatten damals einen Pauschalbetrag für die ZV mti dem Büro vereinbart, was den Rahmen der Kosten noch in Grenzen hielt. Der ganze Spaß hat 1-1,5 Jahre gedauert und nix gebracht

Re: ZV in Frankreich

Verfasst: 19.07.2013, 09:40
von Regan88
Erstmal danke, aber wesentlich weiter hilft mir das nicht.
Weiß denn hier niemand, wonach die Kosten dort berechnet werden oder wo ich nachschauen könnte?

Re: ZV in Frankreich

Verfasst: 19.07.2013, 13:55
von Riverside
ich selbst habe noch nicht ins Ausland vollstreckt, aber vielleicht hilft dir das weiter:

http://www.muenchen.ihk.de/de/recht/Anh" target="blank ... der-EU.pdf

http://ec.europa.eu/civiljustice/public" target="blank ... der_de.pdf

Frankreich/Deutschland haben ein bilaterales Vollstreckungsabkommen, dort können deutsche Titel vollstreckt werden. Dein Titel braucht dazu den extra Vermerk "Europäischer Vollstreckungstitel", den du beim erlassenden Gericht einfach beantragen kannst: ".. übergeben wir den Titel xy und beantragen, diesen gemäß Verordnung (EG) Nr. 805/2004 des Europäischen Parlaments für vollstreckbar zu erklären"

Dass die Schuldner die Kosten tragen, gilt meines Wissens nur für Deutschland, Österreich, Italien und Spanien). In allen anderen EU-Staaten bleibts am Gläubiger hängen.

Such dir eine deutschsprachige Kanzlei vor Ort und frage einfach nach, was an Kosten entstehen würde :)