gerichtliche Zuständigkeit in Griechenland

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Flora
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#1

23.05.2013, 21:56

Hallo Zusammen!

Ich bin total verzweifelt. Seit Tagen versuche ich herauszubekommen, an welches Gericht in Griechenland ich meinen Europäischen Zahlungsbefehl einreichen muß.

Eigentlich sollte mir der Europäische Gerichtsatlas ja weiterhelfen.

Unter dem Button "Gerichte und Behörden" und dort "Zuständige Gerichte" muß man eigentlich nur das Land anklicken (das kriege ich ja noch hin) und dann die PLZ oder die Kommune eingeben. Blöderweise kennt der Computer weder meine PLZ (GR 10250) noch die Stadt (ist das dann die Kommune?) (Athens-Hellas).

Kennt jemand noch einen anderen Weg, wie ich herauskriege, wo ich meinen Antrag einreichen muß.

Das ist die letzte Info, die mir noch fehlt, ansonsten liegt alles vorbereitet auf meinen Schreibtisch und kann rausgeschickt werden. Ach Mann :cry:
tiko73

#2

23.05.2013, 22:12

Die PLZ scheint es nicht zu geben http://www.geopostcodes.com/de/index.php" target="blank
Sicher, dass die richtig ist?
Flora
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#3

23.05.2013, 22:32

Also auf dem Briefumschlag steht 102 50 drauf. Könnte das auch vielleicht so etwas wie ein Postfach sein? Die Schuldnerin ist eine Versicherung.

EDIT by Admin: Bitte keine Adressen posten. :thx
Flora
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#4

23.05.2013, 22:33

Der Link zum Überprüfen der PLZ ist ja super. Den kannte ich noch gar nicht.
cosmicmoon
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#5

24.05.2013, 09:16

Musst Du zum Friedensgericht oder zur ersten Instanz?
cosmicmoon
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#6

24.05.2013, 09:26

Flora
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#7

24.05.2013, 11:41

@cosmicmoon: Keine Ahnung. Wo steht das, zu welchem Gericht ich muß (Friedensgericht oder I. Instanz)?
cosmicmoon
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#8

28.05.2013, 14:48

Ohje, ich hoffe Du hast Dich schon ein bisschen mit dem Europäischen Zahlungsbefehl befasst bevor Du diesen in Griechenland einreichst: "Zuständig für die Ausstellung eines Zahlungsbefehls ist bei einer Forderung in Höhe bis zu zwölftausend (12 000) Euro der Friedensrichter und bei allen weiteren Forderungen der Einzelrichter am erstinstanzlichen Gericht."
Flora
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#9

29.05.2013, 20:33

@cosmicmoon: Das wußte ich noch gar nicht. Gilt das nur für Griechenland mit den Friedensrichtern, oder gilt das auch für andere europäische Länder? Mir war nicht bekannt, daß man auch noch zwischen Friedensrichtern und erstinstanzlichen Gerichten unterscheidet.
cosmicmoon
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#10

10.06.2013, 16:23

Hierzu IMMER die Hinweise zur gerichtlichen Zuständigkeit beim europäischen Zahlungsbefehl zu jedem Land auf dem europäischen Gerichtsatlas für Zivilsachen VOLLSTÄNDIG lesen!
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