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Verfasst: 25.05.2007, 09:12
von leni
danke, ein monat also § 845 II
Verfasst: 25.05.2007, 09:13
von StineP
Ja, genau
Re: Vorläufiges Zahlungsverbot
Verfasst: 08.09.2011, 09:29
von rena
Huhu,
wir sind Schuldner.
Wie kann man nun gegen das VZV vorgehen??
Re: Vorläufiges Zahlungsverbot
Verfasst: 08.09.2011, 09:33
von Goldlöckchen
Welcher Anspruch wurde denn geltend gemacht?
Re: Vorläufiges Zahlungsverbot
Verfasst: 08.09.2011, 09:56
von rena
Es gibt eine notarielle Notarurkunde. Die Gegenseite will jetzt die Restforderung aus einem Kauf von Geschäftsanteilen pfänden. Allerdings wurde dieser Betrag als Darlehen deklariert, das aus einem gegeneitigen Handelsvertretervertrag bedient wird und eigentlich Ende des Jahres erlischt, wenn hierzu keine Einnahmen verzeichnet werden können.
Ich stehe völlig auf dem Schlauch. Wie können wir unserem Schuldner helfen?
Re: Vorläufiges Zahlungsverbot
Verfasst: 08.09.2011, 12:03
von rena
Also die Vollstreckbarkeit aus dem Inhalt der Urkunde ist somit eigentlich nicht gegeben.
Vollstreckungsabwehrklage, Gegenklage, Schutzantrag??